Planungsdokumente: Bebauungsplan der Gemeinde Trittau Nr. 59 Gebiet: Westlich Hamburger (L94), südlich angrenzend an die vorhandene Bebauung Lessingstraße / Hamburger Straße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.2.4. Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen

Bestand und Prognose:

Im Hinblick auf zu erwartende Auswirkungen aufgrund der Anfälligkeit der nach der Satzung zulässigen Störfallbetriebe im Sinne der Seveso-III-Richtlinie wird festgestellt, dass sich im Plangebiet sowie der weiteren Umgebung kein derartiger Betrieb befindet und durch die vorliegende Planung auch nicht begründet wird.

2.3.3. Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen

Bestand und Prognose:

Die Planung weicht von den Darstellungen des Landschaftsplanes aus dem Jahr 2000 ab, da der Landschaftsplan das Gebiet als Ruderalfläche bzw. Brache ausweist. Die Abweichung von den Darstellungen des ursprünglichen Landschaftsplanes ist vertretbar, da die Gemeinde ihre Zielvorstellungen zwischenzeitlich durch 2 Fortschreibungen des Landschaftsplanes aktualisiert hat. Danach wird das Plangebiet für eine weitere Siedlungserweiterung als gut geeignet bewertet.

2.3.4. Prognose bei Nichtdurchführung des Vorhabens

Bei Nichtdurchführung der Planung verbleibt es bei der bisherigen sukzessiven Entwicklung der Fläche und damit aufgrund dieser langjährigen Nicht-Nutzung beim Ist-Zustand der abiotischen und biotischen Bedingungen. Die Jungwaldbestände würden sich langfristig zu Altwaldbeständen entwickeln.