Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 60 der Gemeinde Trittau

Verordnung - Text Teil B

3.5

Die öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" ist als extensive Wiesenfläche zu entwickeln und dauerhaft zu unterhalten.

4. Hinweise zum Artenschutz

wird ggf. zum Entwurf zu ergänzt