Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof
Textliche Festsetzungen
1 Art und Maß der baulichen Nutzung
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V. mit §§ 1 - 21 BauNVO)
1.1 In dem Sonstigen Sondergebiet mit der Zweckbestimmung 'Biogasanlage' sind folgende Nutzungen zulässig:
- Biogasanlagen,
- Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Anlagen zum Transport von Biogas,
- Anlagen zur Lagerung und Speicherung von Biogas in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Biogaskessel in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Anlagen für die Lagerung von nachwachsenden Rohstoffen in Zusammenhang mit den Biogasanlagen und den Stromerzeugungsanlagen,
- Anlagen für die Lagerung und Aufbereitung der Endsubstrate der Biogasanlagen,
- Anlagen zur Aufbereitung, Speicherung und Abgabe von Biogas (Biomethananlagen),
- Elektrolyseure für die Herstellung von Wasserstoff,
- Anlagen zur Herstellung von Methangas aus Wasserstoff und CO/2,
- sonstige Betriebsanlagen in Verbindung mit den Biogasanlagen,
- Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren in und an Dach- und Außenwandflächen.
1.2 Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 darf durch die Grundfläche von Zufahrten, Lagerflächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundflächenzahl von 0,75 überschritten werden.
Die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,45 darf durch die Grundfläche von Zufahrten, Lager- flächen und Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO um bis zu 50 % überschritten werden.
1.3 Lagerflächen, Nebenanlagen und anlagenbedingte Schutzwälle (z.B. Lärmschutzwälle, Havariewälle etc.) sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen zulässig.
2 Bauweise
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 22 Abs. 4 BauNVO)
2.1 In der abweichenden Bauweise gelten die Eigenschaften der offenen Bauweise mit der Maßgabe, dass auch bauliche Anlagen mit mehr als 50 m Länge zulässig sind.