Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Begründung

3.5 Verkehrliche Erschließung

An der verkehrlichen Erschließung des Campingplatzes werden keine Veränderungen vorgenommen.

Die Standplatzbereiche werden an die bestehende Zufahrt zum Campingplatz angebunden.

Im Westen des Campingplatzes wird der in der bisher bereits in der Planung berücksichtigte neue Fuß- und Reitweg nördlich der Zufahrt weitergeführt, um nachfolgend ungestört in Richtung Ostsee gelangen können.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet ist bereits voll erschlossen. Änderungen an den Ver- und Entsorgungseinrichtungen sind aus Sicht der Gemeinde nicht erforderlich.

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der SH-Netz AG mit Gas und Strom versorgt.

Die Wasserversorgung wird über den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in das gemeindeeigene Klärwerk.

Das Niederschlagswasser soll weiterhin innerhalb des Plangebietes zur Versickerung gebracht werden. Mit Ausnahme des geplanten Sanitärgebäudes sind keine (voll)versiegelten Flächen zulässig.

Das Plangebiet ist an das Glasfasernetz des Breitbandzweckverbandes Schlei-Ostsee angeschlossen. Weitere Telekommunikationseinrichtungen sind nicht vorgesehen.

Die Müllentsorgung obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen. Auf die Satzung der Abfallwirtschaftsgesellschaft Rendsburg-Eckernförde mbH wird verwiesen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.

3.7 Umweltbericht

Zur 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil II der Begründung) beschrieben und bewertet.