Planungsdokumente: Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Gebiet "nordwestlich des Sportplatzes teilweise zwischen Schulstraße und dem Wohngebiet Rosenweg" der Gemeinde Dänischenhagen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Anlass und Ziele der Planung

In der Gemeinde besteht in direkter Nachbarschaft zum Kindergarten und der Dänischen Schule ein Sportzentrum inklusive eines Sport- und Jugendheims. Das Bestandsgebäude wurde in zwei Bauabschnitten errichtet, 1973 der erste und 1994 der zweite Bauabschnitt. Das Gebäude beinhaltet Umkleidebereiche, Dusch- und Waschräume sowie eine WC-Anlage. Weiterhin bestehen im Bestandsgebäude Clubräume, welche als Restauration betrieben werden, sowie ein Mehrzweckraum, in dem teilweise Volkshochschulkurse stattfinden. Es befinden sich im Bestandsgebäude weiterhin noch ein Schiedsrichterraum, ein Lagerraum sowie ein Technikraum.

Das bestehende Sport- und Jugendheim entspricht insbesondere in Hinblick auf die Restauration sowie die Sanitäranlagen und Umkleidebereiche nicht den heutigen Anforderungen. Der als Restauration genutzte Clubraum erfüllt weder in technischer noch in hygienischer Sicht den heutigen Anforderungen. Die Umkleide- und Waschräume sind für die Nutzungen z.B. für Fußballmannschaften viel zu klein dimensioniert.

Die Gemeinde beabsichtigt das Bestandsgebäude zu sanieren und zu erweitern, um so die Umkleidebereiche sowie den Restaurationsbetrieb an den heutigen Anforderungen anzupassen.

Ein weiteres Planungsziel ist es aufgrund der gesteigerten Mitgliederzahl des MTV Dänischenhagen und neuer Bedürfnisse der Mitglieder einen zusätzlichen Sporthallenraum zu errichten. Der Neubau der Mehrzweckhalle soll Platz für ein großes Angebot an verschiedenen Sportarten bieten sowie auch als Veranstaltungsstätte für bis zu 199 Personen dienen.

Mit der Planung werden die folgenden städtebaulichen Ziele verfolgt:

  • Festsetzung einer 'Fläche für den Gemeinbedarf', um die Erweiterung des Sport- und Jugendheimes sowie den Neubau der Mehrzweckhalle zu ermöglichen.

  • Regelung einer möglichen Nachnutzung des Jugend- und Sportheimes und der Mehrzweckhalle dahingehend, dass auch sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Zwecken dienende Einrichtungen zulässig sind.

2. Aufstellungsbeschluss, rechtliche Grundlagen

Die Gemeinde fasste am 22.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 19.06.2018 öffentlich bekanntgemacht.

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 erfolgt nach dem Baugesetzbuch in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808), i.V.m. der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), bekanntgemacht am 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), der Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057), dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434), dem Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatSchG) in der Fassung vom 24.02.2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.05.2016, und der aktuellen Fassung der Landesbauordnung (LBO).

3. Stand des Verfahrens

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird im Verfahren nach § 13a BauGB 'Bebauungspläne der Innenentwicklung' aufgestellt. Das Verfahren nach § 13a BauGB kann im vorliegenden Fall angewendet werden, da es sich bei der 2. Änderung um eine geringfügige Nachverdichtung handelt und die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Im Verfahren nach § 13a BauGB gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB. Hiernach kann auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Von dieser Regelung machte die Gemeinde teilweise Gebrauch.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung am 05.07.2018 statt.

Auf eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde verzichtet.

Am 14.09.2020 wurde durch die Gemeindevertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Aufgrund einer formalen Änderung wurde am 30.11.2020 der erneute Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB wird am 19.01.2021 ortsüblich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit hat gemäß § 3 (2) und § 4 (2) Gelegenheit ihre Anregungen und Hinweise zur Planung im Zeitraum vom 28.01.2021 bis 01.03.2021 abzugeben.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 17.12.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahmen abzugeben.