Planungsdokumente: 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dörphof für die Gebiete "Erweiterung Biogasanlage Schuby mit Gasspeicher" und "Blockheizkraftwerk am Kindergarten"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.4 Schutzgut Boden

Derzeitiger Zustand

Die heute anzutreffende Landschaftsform hat ihren Ursprung in den Gletscherablagerungen während der letzten Eiszeit (Weichsel-Eiszeit). In der Umgebung des Planbereichs sind Geschiebelehme über Geschiebemergel als Ablagerungen der letzten Eiszeit anzutreffen (siehe geologische Karte im Umweltportal SH). Das Gebiet der Gemeinde Dörphof liegt im Naturraum Östliches Hügelland.

Die Bodenübersichtskarte des Umweltportales im Maßstab 1 : 250.000 zeigt für beide Teilplanbereiche Pseudogley-Parabraunerde als Bodentyp an.

Die Wasserhaltungs- und Pufferfähigkeit ist aufgrund der Böden hoch und es ist eine geringe Grundwasserneubildung gegeben.

Derzeit sind keine Hinweise auf Altlasten bzw. Altablagerungen in den beiden Teilbereichen bekannt. Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln gibt es bislang nicht. Gemäß Anlage der Kampfmittelverordnung (KampfmV SH 2012) gehört die Gemeinde Dörphof auch nicht zu den bekannten Bombenabwurfgebieten.

Archivfunktionen bzgl. kultur- und naturgeschichtlicher Gegebenheiten werden im Zuge der Baumaßnahme z.B. gem. § 15 Denkmalschutzgesetz berücksichtigt.

In beiden Teilbereichen verläuft das Gelände eben mit Höhen um 9 - 10 m über NHN.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die vorhandene Nutzung in den beiden Teilbereichen fortgeführt. Bodenversiegelungen würden nicht erfolgen.

Auswirkung der Planung

Durch Versiegelung, Bodenabtrag, -auffüllung und -verdichtung wirkt sich die Bebauung auf die vorhandene Funktionsfähigkeit des Bodenhaushaltes aus. Besonders unter versiegelten Flächen werden die natürlichen Funktionen des Bodens gestört oder kommen vollständig zum Erliegen. Dies führt zu folgenden Beeinträchtigungen:

  • Verlust des Bodens als Wasser-, Luft- und Nährstoffspeicher,
  • Verlust des Bodens als Lebensraum für Tiere und Standort für Pflanzen,
  • Verlust der Filter- und Pufferfunktion des Bodens für das Grundwasser,
  • Verlust der Archivfunktion natur- und kulturgeschichtlicher Gegebenheiten.

Während der Bauphase ist durch das Befahren mit Lkw und Baumaschinen sowie die Lagerung von Baumaterialien mit einer Veränderung der Bodenstruktur zu rechnen. Im Zuge der Maßnahme sind die Vorgaben des BauGB (§ 202 Schutz des humosen Oberbodens) des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG u.a. § 7 Vorsorgepflicht) sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG u.a. § 2 und § 6) einzuhalten.

Versiegelung

Im Zuge der Planung werden Versiegelungen im Bereich bislang unversiegelter landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgenommen. Das Maß der baulichen Nutzung wird in beiden Teilbereichen im Rahmen der parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungspläne bestimmt. Für den Teilbereich 1 wird eine GR von max. 600 m² und für den Teilbereich 2 eine GRZ von 0,2 bzw. 0,45 festgesetzt, die sich jeweils an den Anforderungen des Vorhabens sowie am Bestand orientieren. Die zulässige Grundfläche im Teilbereich 1 darf für Nebenanlagen, Lagerflächen und Zufahrten bis zu 50 % überschritten werden. Im Teilbereich 2 ist eine Überschreitung bis zu einer GRZ von 0,75 im östlichen Bereich und von bis zu 50 % im westlichen Bereich möglich.

Die abschließende Ausgleichsbilanzierung erfolgt in Kapitel 3.2.

Für das Schutzgut Boden sind die Auswirkungen des Vorhabens durch die zu erwartende Versiegelung in beiden Teilbereichen als erheblich nachteilig einzustufen. Zusätzlich versiegelte Flächen werden bislang landwirtschaftlich genutzt. Seltene Bodenarten liegen nicht vor. Daher sind die Auswirkungen bei Berücksichtigung des Flächenausgleiches als kompensierbar einzustufen.

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind innerhalb der Teilbereiche nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Fläche, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser.

Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist in beiden Teilbereichen aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung würden die vorhandenen Nutzungen fortgeführt werden. Anfallendes Niederschlagswasser würde im Bereich der landwirtschaftlich genutzten Böden versickern und die Grundwasserneubildungsrate erhöhen. Voraussichtlich würden Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen der konventionellen landwirtschaftlichen Nutzung verwendet, die die Qualität des Grundwassers beeinflussen. Insgesamt würden sich keine Änderungen des Wasserhaushalts ergeben.

Auswirkung der Planung

Durch die geplante bauliche Nutzung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt es zu einer Änderung des Wasserhaushalts, da Teile der Flächen versiegelt werden.

DasNiederschlagswasser soll im Teilbereich 1 versickern. Eine Anwendung des Erlasses zu den wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser (A-RW1) ist aufgrund der Bagatellgrenze im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung nicht erforderlich. Ein Regenwasserbewirtschaftungskonzept zur Beseitigung des Niederschlagwassers von den befestigten Flächen (Dach- und Verkehrsflächen) ist im nachfolgenden Genehmigungsverfahren aufzustellen.

Bzgl. der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers wurde für den Teilbereich 2 im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept gem. des Berechnungsprogrammes A-RW1 des LLUR-SH durch das Ingenieurbüro Haase+Reimer aus Busdorf erstellt. Der Bewertung ist zu entnehmen, dass der Wasserhaushalt deutlich geschädigt wird. Die Untersuchung legt folgendes Konzept fest: Das auf den Dachflächen sowie den quer- und längsgeneigten, gepflasterten Verkehrs- und Stellplätzen sowie den Außenanlagen anfallende Niederschlagswasser wird in eine Sickermulde geleitet. Über eine Notentwässerung kann anfallendes Niederschlagswasser in einen Stauraumkanal geleitet und gedrosselt in einen Verbandsvorfluter abgegeben werden.

Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Nutzung können sich durch die Planung auch positive Effekte auf die Qualität des Grundwassers ergeben, wenn die flächige Zufuhr von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln eingestellt wird.

Für den Teilbereich 1 wird in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erarbeitet.

Die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können im Teilbereich 2 aufgrund des deutlich geschädigten Wasserhaushalts als erheblich nachteilig eingestuft werden. Durch das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept lässt sich die Einleitmenge auf ein für die Vorflut tolerables Maß reduzieren.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Die Gemeinde Dörphof liegt innerhalb des Landschaftsraumes Schwansen, für den Daten des Deutschen Wetterdienstes an der nächstgelegenen Station Schönhagen (Ostsee) folgende Informationen liefern (vieljährige Mittelwerte 1991 - 2020): Die Niederschlagsmenge liegt bei einer mittleren Jahressumme von ca. 778 mm. Die Lufttemperatur liegt im Jahresmittel bei 9,3°C. Die höchsten Durchschnittstemperaturen werden im Juli und August mit jeweils 17,4° erreicht. Vorherrschende Winde kommen aus Südwesten und Westen, untergeordnet aus Südosten und Osten.

In den Sommermonaten wirken sich die mit Vegetation bestandenen Flächen, besonders Knicks und Gehölzstreifen, durch Verdunstung, Beschattung des Bodens und durch die Herabsetzung der Windgeschwindigkeit positiv und ausgleichend auf das Kleinklima aus; es kommt zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Senkung der Lufttemperatur. Grundsätzlich wirkt sich die Nähe zur Ostsee durch die späte Erwärmung und langsame Abkühlung des Wassers ausgleichend auf das Kleinklima in Dörphof aus.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Veränderungen des Klimas bzw. des Kleinklimas würden nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Bauleitplanung ermöglicht eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten Flächen. Vor diesem Hintergrund wird der Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Im Zusammenhang mit den neu entstehenden Anlagen werden geringe Emissionen durch den Betrieb der geplanten Anlagen (insbesondere BHKW) entstehen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Dem gegenüber steht, dass das Vorhaben durch die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Gewinnung von Energie zu positiven Auswirkungen auf die Klimaentwicklung beiträgt.

Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regelmäßigen Windbewegungen sind die Auswirkungen der Planung als unerheblich nachteilig für das Schutzgut Klima/Luft zu bewerten. Zu erhaltene und neue Gehölzstrukturen wirken sich positiv auf das Kleinklima aus. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.