Planungsdokumente: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebiet"

Textliche Festsetzungen

6 Artenschutzrechtliche Hinweise

6.1 Zur Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG in Bezug auf Fledermäuse dürfen Gebäude nur in den Zeiträumen März/April oder September/Oktober eines Jahres abgerissen werden. Unmittelbar vor dem geplanten Abriss ist zusätzlich eine Besatzkontrolle durchzuführen.