Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Bezüglich des Klimawandels ist zum einen davon auszugehen, dass die sommerlichen Starkregen regional an Intensität und Häufigkeit zunehmen (MELUND 2017). Die unter Annahmen und Vereinfachungen erstellten Hinweiskarten Starkregengefahren (MEKUN 2025) zeigen für das Plangebiet Bereiche mit einer potenziell erhöhten Überflutungsgefährdung sowohl für außergewöhnliche als auch für extreme Ereignisse. Diese Bereiche liegen auch innerhalb des zur Wohnnutzung vorgesehenen Teilbereiches 1 und betreffen eine Senke im westlichen Bereich und eine Senke im Südosten. Die Gemeinde berücksichtigt die Überflutungsgefährdung, indem die Höhe der Erschließungsstraße im westlichen Bereich deutlich oberhalb des vorhandenen Geländes angelegt wird und die maximale Fertigfußbodenhöhe so festgesetzt ist, dass für Gebäude die Oberkante des Erdgeschossfußbodens oberhalb der in den Hinweiskarten Starkregengefahren dargestellten maximal erreichten Wassertiefe hergestellt werden kann. Die Senke im Südosten wurde bisher durch einen Knick begrenzt. Im Rahmen der Planung ist vorgesehen, Knickdurchbrüche für die Grundstückszufahrten sowie für die Anbindung der Erschließungsstraße an die Mühlenstraße zu schaffen. Dadurch kann das Wasser zukünftig abfließen. Zudem wird auch hier die maximale Fertigfußbodenhöhe so festgesetzt, dass für Gebäude die Oberkante des Erdgeschossfußbodens oberhalb der in den Hinweiskarten Starkregengefahren dargestellten maximal erreichten Wassertiefe hergestellt werden kann.

Die Gemeinde wird im Rahmen der Grundstückskaufverträge in den v.g. Bereichen auf die Gefahren durch Starkregenereignisse gesondert hinweisen. Mögliche Maßnahmen des Objektschutzes durch die Eigentümer sind z.B. druckdichte Kellerfenster sowie mobile Schutzvorrichtungen an Fenstern und Türen.

Grundsätzlich geht die Gemeinde zudem davon aus, dass sich aufgrund des geplanten Entwässerungssystems zukünftig deutlich weniger Regenwasser oberflächig sammeln wird.

Das Plangebiet liegt außerdem außerhalb bekannter Hochwasserrisikogebiete.

Zum anderen werden mit Wärme verbundene Extreme stark zunehmen, wodurch die Häufigkeit von Hitzewellen steigt (MELUND 2017). Die Planung berücksichtigt dahingehend folgende entlastend wirkende Maßnahmen:

  • Es werden keine Flächen mit klimatisch oder lufthygienisch relevanter Funktion für eine Bebauung in Anspruch genommen.
  • Die Planung lässt Gründächer zu, wodurch der Regenwasserrückhalt und die Verdunstung erhöht werden können.
  • Zu erhaltende und anzupflanzende Bäume spenden Schatten und erhöhen die Verdunstung.

2.6 Kumulative Wirkung von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang

Mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenhang mit anderen Planungen sind derzeit nicht bekannt oder zu erwarten. Für die umliegenden Flächen liegen Bebauungspläne vor. Diese wurden bereits umgesetzt bzw. werden aufgrund des Abstandes und der von den Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren keine kumulierenden Wirkungen verursachen.

2.7 Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe

Für die Neuanlage und Erhaltung der Gebäude und versiegelten Flächen werden voraussichtlich nur allgemein häufig verwendete Techniken und Stoffe angewandt bzw. eingesetzt.