Planungsdokumente: B-Plan Nr. 14 der Gemeinde Schaalby "Baugebiet Lück" für das Gebiet nördlich der Mühlenstraße und östlich der Raiffeisenstraße

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Knicks

Innerhalb des Plangebietes sind Eingriffe in das Knicknetz nicht zu vermeiden. Zum einen werden im Süden Knickrodungen für die verkehrliche Erschließung bzw. die Grundstückseinfahrten notwendig. Zum anderen werden die Knickabschnitte rechtlich entwidmet, die künftig an private Bauflächen angrenzen. Der Ausgleich erfolgt in Anlehnung an die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“. Knickrodungen werden im Verhältnis 1 : 2 und Knickentwidmungen im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen.

Für die Anbindung der Erschließungsstraße an die Mühlenstraße sind Sichtdreiecke von Sichthindernissen freizuhalten. Der Knick stellt in diesem Bereich ein Sichthindernis dar. Die Sichtdreiecke befinden sich in den Knickbereichen, die bereits aufgrund der angrenzenden privaten Grundstücke entwidmet werden und werden aus diesem Grund nicht weiter berücksichtigt.

EingriffsartGrundLängeAusgleich
Entwidmung (1 : 1)an Privatgrundstücke angrenzend112 m112 m
Rodung (1 : 2)Grundstückseinfahrten (Grundstücke 1 - 4)2 x 8 m 32 m
Rodung (1 : 2)Verkehrliche Erschließung27 m 54 m
Gesamtausgleich =198 m

Der Knickausgleich von 198 m erfolgt über Ökokonten-Knick, welche beim Kreis Schleswig-Flensburg geführt werden (siehe Kap. 3.4.2.).

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei den Eingriffsflächen (Acker- und Grünland) handelt es sich aufgrund der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturraumtypischen Bodenart, des vorliegenden Grundwasserflurabstandes und der Lage außerhalb des Biotopverbundes um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Bei der für eine Bebauung vorgesehene Eingriffsfläche handelt es sich aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung um einen Bereich mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz. Seltene Böden liegen nicht vor. Für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächenbeläge wird demnach ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 notwendig.

Die Grundflächenzahl wird in den Wohngebieten durch eine GRZ von 0,3 bzw. 0,35 festgesetzt und orientiert sich in angemessener Weise an der städtebaulich gewollten ortstypischen Bebauung sowie an der geplanten Bebauung der einzelnen Grundstücke. Im Bereich der Gemeinbedarfsflächen für die Feuerwehr und den Kindergarten wird eine GRZ von jeweils 0,4 festgesetzt, um die erforderlichen baulichen Anlagen auf dem Grundstück errichten zu können.

Für Nebenanlagen und Zufahrten ist eine Überschreitung von 50 % zulässig

Innerhalb des Plangebietes werden neue öffentliche Verkehrsflächen entstehen, die als vollversiegelte Flächen in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden (= 100 %). Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Raiffeisenstraße, die bereits asphaltiert ist und nur mit der zusätzlichen Versiegelung berücksichtigt wird. Die gesamte Fläche für die Abwasserbeseitigung (RRB) geht mit 20 % in die Bilanzierung ein.

Insgesamt werden durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ca. 22.075 m² Neuversiegelung zulässig:

GesamtflächeVersiegelung
Allg. Wohngebiet GRZ 0,30 (45 %)13.445 m²6.050 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,35 (52,5 %)9.160 m²4.809 m²
Allg. Wohngebiet GRZ 0,4 (60 %)3.100 m²1.860 m²
Flächen für Gemeinbedarf GRZ 0,40 (60 %)5.210 m²3.126 m²
Öffentl. Verkehrsflächen neu (100 %)5.330 m²5.330 m²
Regenrückhaltebecken (20 %)4.500 m²900 m²
Gesamtversiegelung =22.075 m²

Entsprechend den Vorgaben des Gemeinsamen Runderlasses ist für die Bodenversiegelungen ein Ausgleich im Verhältnis 1 : 0,5 zur Verfügung zu stellen. Dies führt zu einem Ausgleichserfordernis von 22.075 m² x 0,5 = 11.038 m².

Der Ausgleich wird über eine Ausgleichsfläche erbracht, welche in Kap. 3.4 des Umweltberichtes beschrieben ist.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

5.1 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen entwidmeten Knicks sowie Strauchpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang mit heimischen, standortgerechten Gehölzen zu ersetzen.

5.2 Die in der Planzeichnung mit einem Erhaltungsgebot versehenen Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgang innerhalb des Plangebietes zu ersetzen. Die Bäume sind bei Bauarbeiten durch Sicherungsmaßnahmen im Stamm- und Wurzelbereich gem. DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Gehölzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" vor Beschädigungen zu schützen.

5.3 Auf den Grundstücken ist entlang der Knicks ein Streifen von mind. 3,00 m zum Knickfuß von baulichen Anlagen, Stellplätzen, Garagen und Zufahrten nach § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen nach § 14 BauNVO freizuhalten.

5.4 Innerhalb der Flächen für Anpflanzungen ist nach Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen gemäß DIN 18915 eine zweireihige Gehölzpflanzung anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Hierbei sind Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch, Sträucher als verpflanzte Sträucher, 3 - 4 triebig, 60-100 cm hoch zu verwenden.

5.5 Innerhalb der Allgemeinen Wohngebiete ist auf jedem Baugrundstück zwischen Straßenbegrenzungslinie und Baugrenze ein kleinkroniger, standortgerechter Laubbaum, 3x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mind. 16 cm zu pflanzen. Alternativ können auch Obstbäume mit einem Stammumfang von mind. 12 cm verwendet werden. Auf den Baugrundstücken 1 bis 4 und 7 kann der Baum an anderer Stelle auf dem Grundstück gepflanzt werden.

Auf dem Baugrundstück 19 sind entsprechend der vorgenannten Bestimmungen 4 Bäume, auf dem Baugrundstück 20 3 Bäume und auf dem Baugrundstück 21 6 Bäume zu pflanzen.

5.6 Innerhalb der Flächen für Gemeinbedarf ist je 700 m² Grundstücksfläche ein kleinkroniger, standortgerechter Laubbaum, 3x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mind. 16 cm zu pflanzen. Alternativ können auch Obstbäume mit einem Stammumfang von mind. 12 cm verwendet werden.

5.7 Stellplätze und Zufahrten sind aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzustellen (z.B. Schotterrasen, Betongrassteine, Pflaster mit hohem Fugenanteil). Hiervon ausgenommen sind die Zufahrt und die Abstellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge am Feuerwehrgerätehaus.

5.8 Nicht überbaute Grundstücksflächen, mit Ausnahme von Terrassen, Wegen und Zufahrten, sind als Grünflächen anzulegen. Für maximal 5 % der Grundstücksfläche sind lose Material- und Steinschüttungen zulässig.

5.9 Auf den Grundstücken 1 bis 5, 20 und 22 bis 26 ist das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.

5.10 Für die Außenanlagen sind fledermaus- und insektenfreundliche Leuchtmittel mit ausschließlich warmweißem Licht bis maximal 3.000 Kelvin und geringen UV- und Blaulichtanteilen zu verwenden. Die Beleuchtung ist in möglichst geringer Höhe anzubringen und nach unten abstrahlend auszurichten.

5.11 Die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind dauerhaft als extensives Grünland anzulegen und zu bewirtschaften. Zur Bewirtschaftung ist die Beweidung mit max. 1,5 Großvieheinheiten pro ha oder zwei Mahden nach dem 01. Juli eines Jahres zulässig.

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung vorhandener zu erhaltender Knicks
  • Darstellung der entfallenden Knickabschnitte
  • Darstellung von zu erhaltenden Anpflanzungen (entwidmeter Knick)
  • Darstellung von Anpflanzungen
  • Darstellung zu erhaltender Bäume
  • Darstellung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
  • Darstellung öffentlicher Grünflächen ‚Parkanlage‘ und ‚Spielplatz‘
  • Darstellung privater Grünflächen ‚Knickschutz‘ und ‚Anpflanzung‘

3.4 Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen