Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

TEIL 1 – BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

für das Gebiet nördlich der Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlage und westlich der Straße 'Haferteich'

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt nördlich angrenzend zur Bundesstraße 201, östlich der Photovoltaikanlagen auf der ehem. Deponie und westlich der Straße Haferteich am nördlichen Rand des Siedlungsbereiches der Stadt Schleswig. Es umfasst die Flurstücke 51/3, 51/12, 51/13, 42, 43 und 37/16 sowie Teilflächen der Flurstücke 51/11 und 54/22 der Flur 1, Gemarkung und Stadt Schleswig.

Das ca. 8,97 ha große Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

- Im Norden durch landwirtschaftliche Nutzflächen,

im Westen durch die Photovoltaikanlage auf der ehem. Deponie,

- im Süden durch die Bundesstraße 201 und

- im Osten durch die Straße 'Haferteich' und Biotopflächen.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.