1.4.3.3 Pläne der Landschaftsplanung
Landschaftsprogramm (LAPRO) Schleswig-Holstein 1999
Im Landschaftsprogramm ist am Vorhabenstandort ein Wasserschongebiet dargestellt.
Landschaftsrahmenplan (LRP) für den Planungsraum I 2020
Der Raum nördlich der Bundesstraße B201 besitzt eine überörtliche Bedeutung als Historische Kulturlandschaft, und zwar als Knicklandschaft. Historisch gewachsene Kulturlandschaften und ihre charakteristischen Elemente sind gemäß § 1 Abs. 4 BNatSchG zur dauerhaften Sicherung sowie des Erholungswertes von Natur und Landschaft vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz des kulturellen Erbes der Gesellschaft und sind damit Grundlage für die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Umgebung. Darüber hinaus weisen sie eine besondere Bedeutung für die biologische Vielfalt auf. Die Erhaltung der Historischen Kulturlandschaften gehört laut LRP gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG zu den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie zu den Grundsätzen der Raumordnung (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 ROG).
Das Vorhabengebiet liegt innerhalb eines Trinkwassergewinnungsgebiets. Trinkwassergewinnungsgebiete haben vor allem nachrichtlichen Charakter. Bei der Planung von Maßnahmen in diesen Bereichen ist von der Wasserbehörde im Rahmen von wasserrechtlichen Genehmigungen zu prüfen, ob Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers getroffen werden müssen.
Landschaftsplan der Stadt Schleswig 1990
Abb. 1: Landschaftsplan Schleswig und Plangebiet
Der Landschaftsplan der Stadt Schleswig (1990) stellt im Bereich des bestehenden Betriebsstandorts der ASF eine Aufschüttungsfläche der Abfalldeponie dar. Für die umgebenden Flächen wird eine extensive Bewirtschaftung bzw. Pflege vorgeschlagen. Dabei gehört der nördliche Raum Haferteich, als übergeordnetes Entwicklungsziel, zu einem Entwicklungsschwerpunkt für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und von der Erholungsnutzung, für den mittelfristig Maßnahmen zur Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung empfohlen werden. Der Landschaftsplan stellt im Plangebiet zudem ein Waldstück, ein vorhandenes Knicknetz sowie Vorschläge für Knickneuanlagen dar.
Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Abschluss der Deponie Haferteich
Zum Abschluss der Deponie Haferteich wurde ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erstellt (Greuner-Pönicke 1996).
In der dazugehörigen Karte "Planung und Konflikte" sind einige Landschaftselemente gekennzeichnet, welche durch die Deponieplanung entfallen. Diese Landschaftselemente sind aktuell überwiegend auch nicht mehr vorhanden.
Zudem sind Maßnahmen dargestellt, mit denen naturschutzrechtliche Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden werden sollen sowie Maßnahmen, mit denen eine Neuanlage von Gehölzsäumen vorgesehen ist, die dem Ausgleich von Eingriffen in Arten- und Lebensgemeinschaften dienen und zugleich Sichtschutzfunktionen erfüllen sollen. Diese sind im Gelände aktuell vorhanden.
Abb. 2: Ausschnitt aus der Karte "Planung und Konflikte" des Landschaftspflegerischen Begleitplans zum Abschluss der Deponie Haferteich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 108 ist in der Abbildung rot umrissen. Die hierin gelegenen durch den LBP zur Erhaltung/Neuanlage vorgesehenen Landschaftselemente (Gehölzstreifen, Solitärbaum) sind grün umrissen.