Planungsdokumente: Auslegung der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Burg für das Gebiet „der ehemaligen Gärtnerei, zwischen Adolfstraße und Königsweg, jeweils hinter den Bebauungen“ nach § 3 Abs.2 BauGB

Begründung

1. Lage, Planungsanlass und Planungsziele

1.1 Lage des Plangebietes

Der rund 6.900 m² große Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 28 umfasst das Gelände einer ehemaligen Gärtnerei im Zentrum der Gemeinde Burg. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 36/24, 32/91 und 32/34 der Flur 11, Gemarkung Burg und liegt zwischen der Adolfstraße und dem Königsweg.

Das Plangebiet wird ganzseitig von der örtlichen Bebauung begrenzt. Nördlich des Plangebiets befindet sich die Waldstraße, deren angrenzende Grundstücke die Grenze im Norden des Plangebietes bilden. Weiter südlich verläuft von Ost nach West die Buchholzer Straße, die eine der zentralen Hauptstraßen der Gemeinde Burg darstellt. Bei der umgebenden Bebauung handelt es sich um Einfamilienhäuser die überwiegend der Wohnnutzung dienen. Insbesondere entlang der Waldstraße im Norden sind jedoch auch Gewerbebetriebe in Zugehörigkeit zu den Wohnnutzungen vorhanden.

1.2 Planungsanlass und -ziele

Planungsanlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 ist die Bereitstellung von Baugrundstücken. Im Rahmen einer Innenbereichsanalyse in der Gemeinde Burg wurde das vorliegende Plangebiet als Nachverdichtungspotenzial mit guter Eignung herausgefiltert. Durch die Lage im Innenbereich entsteht für die Gemeinde die Möglichkeit, Bauland kurzfristig, bedarfsgerecht und ohne die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen am Siedlungsrand anzubieten. Zudem entsteht durch die Schaffung von Wohnraum eine optimale Nachnutzung der ehemaligen Gärtnereiflächen.

Planungsziel ist die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes mit 10 Baugrundstücken. Hiermit soll kurzfristig die wohnbauliche Entwicklung der Gemeinde Burg gesichert werden.