Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"
Begründung der Planung B-Plan 114
1.1. Rechtsgrundlagen der Planung
Der Bebauungsplan wird auf Grund folgender rechtlicher Grundlagen aufgestellt:
- Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I 394),
- Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBI. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176),
- Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBI. I S. 1802),
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 48 des Gesetzes vom 23.10.2023 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist,
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24.02.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) geändert worden ist,
- Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.2017 (BGBl. I S. 3290), zuletzt geändert durch Artikel 14b des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I S. 306),
- Gesetz über die Landesplanung (Landesplanungsgesetz – LaplaG) in der Fassung vom 27.01.2014 (GVOBl. 2014, S. 8), mehrfach geändert, § 5a aufgehoben, § 13b neu einfügt und §§ 16 und 17 neu gefasst (Ges. v. 24.05.2024, GVOBl. S. 405),
- Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) in der Fassung vom 05.07.2024, letzte berücksichtigte Änderung: § 58a geändert (Art. 5 Ges. v. 13.12.2024, GVOBl. S. 875, 928)
1.2. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Reinbek hat am 26.08.2021 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 gefasst.
Planungsanlass
Anlass der Aufstellung des Bebauungsplans ist die anhaltende Nachfrage nach Wohnraum in der Metropolregion Hamburg. Das Plangebiet in der Stadt Reinbek bietet in diesem Kontext einen attraktiven Wohnstandort im Grünen. Des Weiteren möchte sich die Stadt nachhaltig und zukunftsorientiert entwickeln. Dazu gehört insbesondere das Ausnutzen bestehender Wohnraumpotentiale im Innenbereich und der flächensparende Umgang mit Grund und Boden. Im Bereich des Plangebietes ist diese Innenentwicklung auf einigen Grundstücken bereits erfolgt. So sind größere Einfamilienhausgrundstücke geteilt worden, um im rückwärtigen Bereich Bauland zu schaffen, das i.d.R. inzwischen mit Ein- oder Zweifamilienhäusern bebaut wurde. Diese Bauvorhaben fanden jedoch ohne Struktur und Orientierung an der umliegenden Bebauung statt. So ist die Siedlung heute durch wenig Struktur, unterschiedliche Typologien, Dachformen, Gebäudehöhen und Nutzungen geprägt.
Um den Charakter des Plangebietes als Ein- und Zweifamilienhausgebiet zu sichern, gleichzeitig, aber geordnete und strukturierte Nachverdichtung zu ermöglichen, ist die Steuerung der baulichen Entwicklung durch einen Bebauungsplan demzufolge notwendig.
Planungserfordernis
Für das Plangebiet gibt es bisher noch keinen Bebauungsplan. Bauvorhaben werden hier derzeit nach § 34 BauGB beurteilt und genehmigt. Bauliche Vorhaben müssen sich in die Eigenart der umliegenden Bebauung einfügen. Der Stadt Reinbek verbleiben aufgrund der Genehmigungsentscheidung der Bauaufsichtsbehörde nur wenig Möglichkeiten der Steuerung der baulichen Entwicklung. Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans möchte die Stadt Reinbek deshalb aktiv einer fortlaufenden unstrukturierten Nachverdichtung entgegenwirken. So soll der Charakter des Gebiets und ein angenehmes Wohnumfeld bewahrt werden.
Planungsziel
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Stemwarde Siedlung-östlicher Teil“ schafft die Stadt Reinbek die planungsrechtliche Voraussetzung für eine zukünftige strukturierte Entwicklung und Nachverdichtung des Gebiets. Die Entwicklung soll sich an der vorhandenen Bebauungsstruktur orientieren, sodass der Gebietscharakter langfristig erhalten bleibt. Zusammenfassend ergeben sich folgende Ziele:
- Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets für die Begrenzung gewerblicher Nutzungen,
- homogenes Siedlungsbild durch festgelegte gebietstypische Dachformen und Gebäudetypologien,
- Festlegung gebietstypischer Gebäudehöhen,
- Begrenzung der Wohneinheiten auf eine gebietstypische Anzahl,
- Begrenzung der überbaubaren Grundstücksfläche für eine geordnete und verträgliche Nachverdichtung,
- maximale Flächenversiegelung von 50 % pro Grundstück.