3.2. Flächennutzungsplan (FNP)
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 BauGB regelmäßig aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln.
Für das Plangebiet ist der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek mit seiner 42. Änderung vom 21.12.2017 rechtswirksam. Der FNP stellt innerhalb des Plangebiets Wohnbauflächen dar. In der Mitte des Plangebiets wird eine Grünfläche mit der Bezeichnung Hauptwanderweg dargestellt, welcher sich von West nach Ost durch das Gebiet zieht. Diese Fläche ist im aktuellen Bestand nur noch im Westen vorhanden und ist im östlichen Verlauf teilweise bebaut oder wird als Garten genutzt. Anders als der westliche Teil des dargestellten Hauptwanderwegs liegt der östliche Bereich (zwischen Gartenstr. und Stemwarder Str.) in privater Hand.
Entlang der Stemwarder Straße stellt der FNP ebenfalls einen Grünstreifen dar, welcher im aktuellen Bestand teilweise durch Nebenanlagen bebaut ist.
Die planerische Festsetzung einer Grünfläche in den genannten Bereichen ist mit der Aufstellung dieses Bebauungsplans nicht vorgesehen, da die Flächen in privater Hand liegen und ein Ausbau des Hauptwanderwegs bzw. der Grünstreifen langfristig nicht realisierbar ist. Geringfügige Abweichungen von der Darstellung im FNP sind aufgrund deren Unschärfe vertretbar. Darüber hinaus werden die Ziele der Raumordnung nicht berührt. Da die umliegende Darstellung der genannten Bereiche als Wohnbaufläche dargestellt wird, ist die Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebiets auch an der Stelle der Grünfläche aus dem Flächennutzungsplan ableitbar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist somit nicht vorgesehen.
Insgesamt ist festzustellen, dass der Bebauungsplan mit seinen Zielsetzungen gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann.