Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 114 "Stemwarde Siedlung - östlicher Teil"

Begründung der Planung B-Plan 114

3.5. Natur und Landschaft

Es befinden sich keine Naturdenkmale im Plangebiet, zudem sind keine geschützten Objekte oder geschützten Gebiete im Sinne des Naturschutzrechts durch die Planung betroffen. Es sind keine weiteren Schutzgebiete, gemeinschaftlich bedeutsame Gebiete oder sonstige wertvolle Bereiche in der landesweiten Biotopkartierung des Umweltportals Schleswig-Holstein im Plangebiet vorhanden. Im Süden und Südwesten des Plangebietes gibt es ein Gebiet mit besonderer Erholungseigenschaft, welches durch die Planung jedoch nicht beeinflusst wird.

Das Orts- und Landschaftsbild in der Umgebung des Plangebietes ist insgesamt durch die bestehende Bebauung geprägt, so dass die Aufstellung des Bebauungsplans keinen Konflikt darstellt.

3.6. Mensch und Gesundheit

Die direkte Umgebung des Plangebietes ist durch Wohnbebauung geprägt. Durch die angrenzende Straßenverkehrsflächen und einen Sportplatz sind Lärmimmissionen erwartbar. Aus diesem Grund wurde ein Schallschutzgutachten erstellt. Die schalltechnische Untersuchung ergibt eine leichte Lärmbelastung durch Verkehr und Sport im Bestand (vgl. Kapitel 3.16 Immissionen), welcher jedoch durch passiven Schallschutz verhindert werden kann. Durch die Planung kann ein geringer zusätzlicher Kfz-Verkehr entstehen, allerdings in einem Umfang, der angesichts der Lage und Größe des Plangebietes, der voraussichtlichen Verteilung und der Art des Verkehrs verträglich erscheint.

Erhebliche Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch bzw. die menschliche Gesundheit entstehen durch die Planung somit nicht.

3.7. Boden

Der Boden im Plangebiet ist der Bodentypengesellschaft Braunerde mit Podsol, Gley und Kolluvisol zuzuordnen und ist aufgrund der Bestandsbebauung bereits teilweise versiegelt. Aufgrund der Gärten gibt es jedoch auch einen hohen Anteil unversiegelter Fläche.

Die Hinweise zum Baugrund bzw. den Baugrundverhältnissen ersetzen keine geotechnische Erkundung und Untersuchung des Baugrundes bzw. einen geotechnischen Bericht.