3.11. Wasser
Im Plangebiet befinden sich keine Oberflächen- oder Fließgewässer. Die am nächsten gelegenen Fließgewässer sind der Forstgraben, welcher ca. 1 km östlich des Plangebiets verläuft und die Glinder Au, welche ca. 1,6 km westlich des Plangebiets verläuft.
Das Plangebiet befindet sich jedoch innerhalb der Schutzzone III des Wasserschutzgebiets Glinde. Dabei sind die Vorgaben der Landesverordnung zur Festlegung des Wasserschutzgebiets für die Wassergewinnungsanlagen des Wasserwerks Glinde (Wasserschutzgebietsverordnung Glinde) vom 30. Juli 1985 zu berücksichtigen.
Die Untere Wasserbehörde weist darauf hin, dass im Wasserschutzgebiet Glinde die Errichtung von Erdwärmenutzungsanlagen nach § 2 Abs. 11 WSG-Verordnung untersagt ist. Ausnahmen – beispielsweise für oberflächennahe Erdwärmekollektoren - können im Einzelfall und mit erhöhten Auflagen (wie z.B. Tiefenbegrenzung und Sachverständigenbegleitung) bei der Unteren Wasserbehörde beantragt werden. Beim Bau von Erdwärmenutzungsanlagen muss sichergestellt werden, dass es zu keinen Verschleppungen von belastetem Grundwasser in tiefere Lagen kommt. Die Nutzung von oberflächennaher Geothermie (wie z.B. wie Erdwärmekollektoren und bauverwandte Erdwärmeanlagen) sollte sich aus Gründen des vorbeugenden Grundwasserschutzes in dem B-Plan Bereich auf den ungesättigten Bereich beschränken. Ferner dürfen die Spülung zum Abschluss nicht verrieselt und die erbohrten Böden nicht auf dem Grundstück verteilt werden. Das Durchteufen von Deckschicht (z.B. Schutzschichten wie der Hamburger Ton) darf grundsätzlich nicht erfolgen.