Bebauungsplan Nr. 25 "ehemalige Kiesabbaufläche" Gemeinde Owschlag

Owschlag

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

Institution

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt und dient der Entwicklung von Wohnbauflächen im zentralöen Ortsbereich. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des verein­fachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 BauGB. Es wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB und auf die Ausarbeitung eines Umweltberichts verzichtet.

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge

Herr Wulf

FD III Ordnungs-, Bau- und Sozialverwaltung

Schulberg 6

24358 Ascheffel

Tel.: 04356 / 9949-323

wulf@amt-huettener-berge.de

Büro STADT RAUM PLAN

Herr Bernd Schürmann

Wilhelmstraße 8

25524 Itzehoe

Tel.: 04821-7796421

stadtraumplan@gmx.de

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