Planungsdokumente: Gemeinde Tramm, Bebauungsplan Nr. 5 für das Gebiet: "Südlich der Dorfstraße, entlang der rückwärtigen Grenze der westlichen Bebauung entlang der Rosenstraße..."

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Grundlagen der Planaufstellung

1.1. Planungsanlass

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 möchte die Gemeinde Tramm der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbauland in der Gemeinde aktiv begegnen und in zentraler Ortslage südlich der Dorfstraße die planungsrechtlichen Grundlagen zur Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes schaffen.

Das Plangebiet befindet sich heute in Teilen innerhalb der gewachsenen Ortslage und ist demnach dem Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zuzuordnen. Die rückwärtigen Bereiche sind hingegen eher dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen, so dass eine (wohnbauliche) Nutzung derzeit nicht möglich ist. Aufgrund dessen ist die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

1.2. Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich in zentraler Ortslage der Gemeinde Tramm südlich des Dorfangers mit der Kappel und Kirchhof. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 44/4, 137 und 138 der Flur 3 auf der Gemarkung Tramm und bildet eine Fläche von 1,2 ha.

Er wird begrenzt durch:

die Dorfstraße im Norden,

die westlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Rosenstraße im Osten,

das Flurstück Nr. 46 der Flur 3 auf der Gemarkung Tramm (Dorfstraße 18) im Westen,

landwirtschaftliche Flächen im Süden.

Die genaue Abgrenzung des Plangeltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.