Gemeinde Tellingstedt - 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 (Verbrauchermärkte)
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 3 Tage –durchführende Organisation
Amt Kirchspielslandgemeinden EiderPlanungsanlass
Ansprechperson
Hans Maaßen Amt KLG Eider GB Bau, Entwicklung und Schulen Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1 25779 Hennstedt Tel.: 04836 / 990 - 19 E-Mail: hans.maassen@amt-eider.de
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FNP-Änderung durch Berichtigung
Städtebauliche Verträge / Ergänzende Unterlagen
Vorhaben-und Erschließungsplan
Untersuchung
Stellungnahme #1014
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht ihres Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind folgende Punkte unklar bzw. ergänzungswürdig:
Umfang und Größe:
Mit dem geplanten „Nahversorgungszentrum“ (Rewe, Aldi, Backstube, keine weitere Dienstleistung oder Versorgung vorgesehen oder überhaupt möglich) entsteht im Ortskern Tellingstedts ein Gebäudekomplex, wie er üblicherweise aufgrund der verkehrlichen Anbindung (überwiegend und ausschließlich PKW ? ) außerhalb einer geschlossenen Ortschaft anzutreffen ist. Der „Entwurf“ sieht aus, als sei er „aus der Schublade“ an diesen Ort kopiert worden. Es gibt keinerlei Bezug zur umliegenden Bebauung oder zur Infrastruktur, kein Eingehen auf die Lage im Zentrum des Ortes, keine Aufenthaltsqualitäten, nicht mal im Freien. Die Anlieferrampen befinden sich in unmittelbarer Nähe zu Wohngebäuden. Die Erschließung ist mangelhaft dargestellt.
Anbindung
Der bestehende Markt ist durch mehrere Umbaumaßnahmen, Erweiterungen und Ergänzungen über Jahrzehnte gewachsen. Der Neubau ist nicht nur größer, sondern in seiner Fläche und Anbindung durchstrukturiert. Es ist mit erheblich größerer Verkehrsbelastung zu rechnen, sowohl auf der Besucher- als auch auf der Anlieferseite.
Die Anlieferung auf der Rückseite der Wohnbebauung Einmündung Husumer Straße/ Hauptstraße. Aufgrund der Schleppkurve im Lageplan Index 2 vom 16.12.2024 (Anlieferseite) ist davon auszugehen, das die zur Versorgung der Märkte notwendigen und üblichen LKW (40Tonner) über die Husumer Straße fahren werden. Unter Punk 5, Seite 9, werden der Verkehrserschließung und Anbindung 5 Zeilen gewidmet. Hauptstrasse (K42), Hamburger Strasse als Zubringer zur Bundesstrasse.
Die Hauptstraße, somit auch der Bereich um die Kirche, sind, wie auch der Einmündungsbereich in die Husumer Straße am Knüll, für LKW- Verkehr weder zugelassen noch baulich ertüchtigt. Durch die seit Jahrzehnten im Interesse einzelner fehlgeleitete Städteplanung, ist davon auszugehen, das sich in der Hauptstraße von selbst eine verkehrsberuhigte Zone entwickelt.
Der Anlieferverkehr
Die Husumer Straße ist baulich nie grundhaft erneuert worden (historisch Kopfsteinpflaster). Sämtliche Gullys sind inzwischen durch die bestehende Verkehrsbelastung abgesackt, ebenso die Kantsteine. Zudem ist die Straße für LKW der Größenordnung nicht breit genug. Selbst durch mögliche Zukäufe, Todesfälle oder sonstige „Glücksfälle“ im Sinne dieser Sache wird es nicht gelingen, eine durchgängige, belastungsfähige und in ihren Abmessungen angemessene Verkehrsanbindung herzustellen. In der Husumer Straße bis zur Einmündung in die Landesstrasse Wohnen in allen Häusern, mit einer Ausnahme, Menschen.
Insgesamt ist ein schlüssiges Verkehrskonzept vorzulegen, ähnlich beherzt und fundiert, wie der „Artenschutzrechtliche Fachbeitrag“.
Es gab Pläne, das Nahversorgungszentrum direkt an die Landesstrasse anzubinden (ungefähr Straße am Born). Warum sind die Pläne damals nicht umgesetzt worden ?
Es gab Pläne, die Nahversorgung an der Einmündung der Rendsburger Straße in die Bundesstraße zu realisieren, außerhalb des Ortskerns. Warum sind diese sinnvollen und guten Pläne verworfen worden ?
Wo kann der Durchführungsvertrag (Punkt 12- Kosten) mit der Vorhabenträgerin eingesehen werden ?
Stellungnahme #1013
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht ihres Entwurfs der 4. Änderung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Tellingstedt nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sind mir folgende Bedenken gekommen. Es wird in keinem Satz auf die Verkehrsanbindung eingegangen. Wir, als Anwohner der Husumer Strasse in unmittelbare Nähe zum Bauvorhaben haben dahingehend mehrere Bedenken und gehen davon aus, dass eine Belieferung über die Husumer Strasse nur in Ausnahmefällen zu gewährleisten ist. Die benannte Strasse ist nie für den ständigen Gebrauch mit großen LKW gedacht gewesen. (siehe Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt 06) . Sowohl die Traglast als auch die Strassenbreite ist nicht ausreichend für diese Belastungen. Sich begegnenden große Fahrzeuge müssen in der Regel auf die Gehwege ausweichen, was schon über die Jahre zu eine deutlichen Absenkung der Bordsteine geführt hat. Da ist auch deutlich an die Sicherheit der Fussgänger und Nutzer der Gehwege zu denken. Es gibt auch keine Möglichkeit die Strasse zu verbreitern. Weiter ist darauf einzugehen, dass die Kanalisation leidet. Seit Jahren beschädigen zu große LKW im Lieferverkehr die Strasse. Wir als Anwohner sind wohl kaum massgeblich für den jetzigen Zustand der Fahrbahn verantwortlich. Im Falle einer Anwohnerbeteiligung an den Baukosten einer neuen Strasse ist nicht einzusehen, dass sich die hier lebenden Anwohner auch nur teilweise an den Sanierungskosten beteiligen. Diese Strassensanierung sollte ausschließlich von den Betreibern des Marktes bzw. Bauherren getragen werden. Der Lieferverkehr wird zukünftig nicht weniger werden. Von der Bauphase ganz abgesehen. Hier ist mit einer deutlichen Zunahme zu rechnen. Dazu kommt eine sehr große Lärmbelastung, was zumindest eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30km/h beinhalten sollte. Sowohl unsere Lebensqualität als auch unsere ortsbildprägenden alten Häuser werden Schaden nehmen. Ein Beweissicherungsverfahren an unseren Häusern ist natürlich obligatorisch. Daher ist es unumgänglich eine alternative Bau- und Lieferstrasse zu etablieren und für die Zeit der Bautätigkeit und für die Zukunft über ein passendes Verkehrskonzept nachzudenken. Eine Einbahnstrassenregelung wäre unter den Gegebenheiten eine vorstellbare Alternative. Ich erwarte eine zufriedenstellende Stellungnahme und Lösungsvorschläge der entsprechenden Stellen.
Ein paar Worte zu dem eigentlichen Bauvorhaben. Mit der Vergrößerung der Verkaufsflächen und damit einer vermutlichen Erweiterung des Sortimentes nehmen Sie allen zukunftigen Einzelhändlern die Chance auf eine Etablierung Ihres Geschäfts in der Dorfmitte. Eine Ansiedelung neuer Vorhaben wird direkt kontakariert. Des weiteren ist die Flächenversiegelung gerade hochaktuell in Bezug auf Aufnahme des Regenwassers und der Speicherung der Wärme während extremer Sommertage. Die geplante Anzahl der Bäume ist eher als Minimalstlösung zu bezeichnen. Auch wenn es im Rahmen der Vorschriften ist, könnte man hier mit einem wirklichen Parkplatz- und städtebaulichen Konzept innovativ und zukunftsweisend agieren. Rasengittersteine in den Parkbuchten würden nicht nur zur Aufnahme von Regenwassr führen, sondern auch für ein abwechslungsreiches Gesamtbild sorgen. Um beim städtebaulichen Thema zu bleiben, ist es natürlich auch nicht sinnvoll, intakte, ortsbildprägende Häuser abzureißen, um noch mehr Parkplätz zu generieren. Ich hoffe, dass dies etwas zum Nachdenken anregt und den einen oder anderen Aspekt in ihre Überlegungen einfliessen lässt.