Planungsdokumente: Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 13 der Gemeinde Brodersby-Goltoft "Tiny-Häuser" für das Gebiet östl. d. Schleidörfer Str., nördl. der Dorfstr. und nordwestl. der Str. "Zur Braaskate" im Ortsteil Goltoft

Begründung

1.4.4 Flächennutzungsplan

Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Goltoft gibt es derzeit noch keinen Flächennutzungsplan. Die Gemeinde Brodersby-Goltoft schreibt derzeit ihren Flächennutzungsplan fort; das Planverfahren ist inzwischen fast abgeschlossen. In diesem Zuge wurde auch das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Goltoft mit in die Flächennutzungsplanung einbezogen. Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Goltoft existiert bisher nur der Bebauungsplan Nr. 1 für das Wohngebiet 'Niekoppel'. Die Planungsabsichten der Gemeinde Brodersby-Goltoft für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 wurden bei der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt. Im Flächennutzungsplan wird der Plangeltungsbereich als Sondergebiet ‚Tiny Häuser‘ dargestellt. Die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erfolgt demnach aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes.

1.4.5 Landschaftsplan

Für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Goltoft gibt es keinen Landschaftsplan.

1.4.6 Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem

Der Planbereich befindet sich im großflächig nach § 27 BNatSchG ausgewiesenen Naturpark „Schlei“.

Weitere Schutzgebietsausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind für das Plangebiet nicht gegeben.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene Gebiet befindet sich mit dem FFH-Gebiet 1423-394 'Schlei incl. Schleimünde und vorgelagerter Flachgründe' mind. 1,0 km südöstlich des Plangebietes und somit in ausreichender Entfernung.

Bei dem Knick an der östlichen Plangebietsgrenze handelt es sich um ein geschütztes Biotop gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG.