Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 98 - Wohngebiet Schützenredder

Textliche Festsetzungen

Text (Teil B)

I. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Art der baulichen Nutzung § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

1.1 Gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO sind im Allgemeinen Wohngebiet (WA) die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzung unzulässig.

1.2 Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB dürfen auf den Grundstücken 16, 29 und 48 nur Wohngebäude errichtet werden, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden können.