Glinde - Bebauungsplan Nr. 27 - Aufhebung und Neuaufstellung
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt GlindePlanungsanlass
Die planerischen Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans erweisen sich im täglichen planerischen Vollzug zunehmend als nicht mehr zeitgemäß. Durch das Alter des Ursprungsplans mit der Anwendung der BauNVO 1977 sowie der überwiegend geringen zulässigen baulichen Ausnutzung und der überwiegenden Festsetzung als reines Wohngebiet ist keine zeitgemäße Nutzung des Gebiets möglich. Insbesondere ist das Maß der baulichen Nutzung zu prüfen und die Anwendung der aktuellen Rechtsgrundlagen (insbesondere in Bezug auf den Versiegelungsgrad) festzusetzen.
Ziel ist eine zeitgemäße, geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes. Die Stadt Glinde verfolgt dabei insbesondere folgende Planungsziele:
• Anpassung und Aktualisierung des Maßes der baulichen Nutzung unter Anwendung der aktuellen Rechtsgrundlage,
• Verbesserte Regulierung und Steuerung der Versiegelung im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit Grund und Boden,
• Berücksichtigung von Klima- und Klimafolgenanpassungsbelangen,
• Sicherung und Ausbau von Grünstrukturen sowie Wegeverbindungen,
• Anpassung der Art der baulichen Nutzung zugunsten eines Allgemeinen Wohngebiets
Ansprechperson
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Stellungnahme #1008
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 27 wird zur geplanten Umwidmung bislang als Baufläche ausgewiesener Grundstücksteile entlang der Bahnstraße Stellung genommen.
Die vorgesehene Ausweisung als Grünfläche würde die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Grundstücke erheblich einschränken. Insbesondere würden bislang bestehende Bebauungsmöglichkeiten entfallen, was aus Sicht der Eigentümer zu einer erheblichen Wertminderung der Grundstücke ohne erkennbaren Ausgleich führt.
Die geplante Festsetzung greift damit nicht nur in die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten der Grundstücke ein, sondern führt zugleich zu erheblichen Vermögenseinbußen für die betroffenen Eigentümer. Teilweise beruhen langfristige familiäre Planungen auf der Möglichkeit einer späteren Bebauung durch nachfolgende Generationen. Diese Perspektiven würden durch die Umwidmung dauerhaft entfallen.
Darüber hinaus wurden in der Vergangenheit von einzelnen Eigentümern bereits konkrete Schritte unternommen, um die Erschließung und zukünftige Nutzbarkeit ihrer Grundstücke sicherzustellen. Die nun vorgesehene Planung steht diesen Bemühungen entgegen und verstärkt die wirtschaftlichen Auswirkungen zusätzlich.
Wir bitten daher, die privaten Belange der betroffenen Grundstückseigentümer im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Abwägung angemessen zu berücksichtigen.
Wir bitten darum, die bisher als Baufläche vorgesehenen Grundstücksbereiche weiterhin als Baufläche auszuweisen und von einer Festsetzung als Grünfläche abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen
Stellungnahme #1007
Als Eigentümer eins Grundstücks Bahnstraße möchten wir unsere Bedenken zum Bebauungsplan Nr. 27 äußern.
Mit Sorge betrachten wir die geplante Umwandlung des bisherigen reinen Wohngebietes in ein allgemeines Wohngebiet. Aus unserer Sicht ist damit eine Zunahme von Verkehr, Lärm und sonstigen Emissionen zu erwarten. Dies würde die Wohn- und Lebensqualität der Anwohner spürbar beeinträchtigen und den Charakter des bisherigen Wohngebietes nachhaltig verändern.Aus unserer Sicht verschlechter.
Darüber hinaus sehen wir die Gefahr, dass die bisher bestehenden Baumöglichkeiten auf unserem Grundstück eingeschränkt werden. Dies trifft uns besonders, da wir unsere langfristige Lebensplanung auf die von der Stadt Glinde über viele Jahre vermittelten Entwicklungsperspektiven ausgerichtet haben. Im Zusammenhang mit der Anhebung der Straße „Am Sportplatz“ wurde uns vor Jahren die Möglichkeit einer späteren Bebauung in Aussicht gestellt.
Unser Ziel war und ist es, die Nähe zu unseren Kindern und Enkelkindern zu erhalten und ein generationenübergreifendes Wohnen zu ermöglichen. Gleichzeitig planen wir seit Langem die Errichtung eines barrierefreien Bungalows als Altersruhesitz, um auch im höheren Alter in unserem vertrauten Wohnumfeld bleiben zu können.
Wir wünschen uns daher, dass bei den weiteren Beratungen zum Bebauungsplan Nr. 27 die Interessen der bestehenden Anwohner stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören der Erhalt der Wohnqualität, die Vermeidung zusätzlicher Lärm- und Emissionsbelastungen sowie die Berücksichtigung berechtigter Erwartungen von Eigentümern, die ihre Lebens- und Familienplanung auf die bisherigen Rahmenbedingungen gestützt haben.
Ein lebenswertes Wohngebiet zeichnet sich nicht nur durch neue Entwicklungsmöglichkeiten aus, sondern auch durch Verlässlichkeit, Rücksichtnahme auf bestehende Nachbarschaften und den Erhalt gewachsener Strukturen. Diese Aspekte sollten nach unserer Auffassung bei der weiteren Planung besonderes Gewicht erhalten.
Stellungnahme #1004
Moin,
ich habe den BB Planentwurf Nr. 27 gelesen und eine Anmerkung dazu:
Als Eigentümer eines Hauses in der Mittelstraße bin ich erfreut, dass der "grüne Charakter" der Siedlung erhalten bzw. wieder hergestellt werden soll. Dies kollidiert allerdings mit der Forderung, 1,5 Stellplätze für den ruhenden Verkehr auf dem Grundstück herzustellen. Zumindest die Errichtung von einfachen Carports- gern auch begrünt- an der Straßengrenze bzw. mit weniger Abstand als die geforderten 6m sollte möglich sein, zumal diese bereits bei vielen Eigentümern errichtet worden sind.
Viele Grundstücke in der Mittelstraße sind sehr schmal, so dass für Nebengebäude nur eine Grenzbebauung möglich ist. Hier ist aktuell nur eine maximale Länge von 9m zulässig und entspricht nicht der Realität der über Jahrzehnten gewachsenen Strukturen im Siedlungsgebiet. Eine Anpassung im B- Plan wäre sinnvoll und sorgt mit Sicherheit für ein besseres Zusammenleben "am Gartenzaun"