Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 39, 1. Änderung

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.6. Landschaftsplan

Der Landschaftsplan der Stadt Reinbek aus dem Jahr 1998, zuletzt geändert am 15. Juni 2011, stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplans als Siedlungsfläche dar. Insgesamt ist das Plangebiet weiter von Siedlungsflächen umgeben, lediglich nördlich des Plangebiets ist eine öffentliche Grünfläche dargestellt. Weiter östlich des Plangebiets sind eine Forst- und Gehölzfläche und weiter südwestlich eine Landwirtschaftsfläche dargestellt.

Eine Anpassung des Landschaftsplanes ist, aufgrund der bestehenden Darstellung als Siedlungsgebiet, nicht notwendig.

Abbildung 3: Ausschnitt aus dem Landschaftsplan für die Stadt Reinbek 1998 (ohne Maßstab)

3.1.7. Flächennutzungsplan (2020)

Abbildung 4: Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek (ohne Maßstab), Geltungsbereich Rot umrandet

Bebauungspläne sind gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für das Plangebiet gilt der Flächennutzungsplan der Stadt Reinbek in der Fassung von 2020.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan weist das Plangebiet als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einzelhandel“ aus. Auch die angrenzende Straße Am Ladenzentrum ist als Sonderbaufläche dargestellt. Östlich des Plangebiets befindet sich eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Schule. Im Norden schließen weitere Gemeinbedarfsflächen für kirchliche Nutzungen sowie Grünflächen mit einem Hauptwanderweg an, ergänzt durch eine weitere Sonderbaufläche. Westlich schließen weitere Sonderbaufläche an, während südlich Wohnbauflächen dargestellt sind.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 „Täbyplatz“ ist somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelbar. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich.

3.2. Andere rechtliche beachtliche Tatbestände