Planungsdokumente: vhb. B-Plan Nr. 16 "Solarpark Brekendorfer Moor" für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

3.8.3 Blendwirkungen

Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich unmittelbar südlich des Sondergebietes SO 2 an der Straße Brekendorfer Moor. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird ein Blendgutachten erstellt, um mögliche Auswirkungen auf die Wohngebäude zu ermitteln und zu bewerten.

3.9 Umweltbericht

Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 der Gemeinde Brekendorf wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.

3.10 Auswirkungen der Planung auf Natur und Landschaft

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 16 der Gemeinde Brekendorf werden die Belange des Umweltschutzes durch eine vertiefende Darstellung der Eingriffe in Natur und Landschaft ergänzt. Mit der Realisierung der Planung sind Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. In diesem Zusammenhang wird die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.

Die vorhandenen Knicks sollen vollständig erhalten bleiben. Es sind aktuell keine weiteren Knickdurchbrüche für neue Zufahrten geplant. Lediglich für Zaundurchführungen könnte es im weiteren Verfahren zur Beseitigung von kurzen Knickabschnitten kommen.

Die Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden stellt im nördlichen Bereich der Sondergebietsfläche SO 2 ein Vorkommen von Moorböden dar. Die Moorböden werden im Rahmen der weiteren Planung berücksichtigt. Hierzu soll über ein Bodengutachten der Bereich mit Moorböden konkret ermittelt und abgegrenzt werden.

Der nördliche Teilbereich des Bebauungsplanes (Flurstück 147) ist als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Die bisher noch nicht geschützten Bereiche dieser Fläche sollen dauerhaft naturnah entwickelt und als Ausgleichsfläche für die Eingriffe durch die Solar-Freiflächenanlage genutzt werden.