vhb. B-Plan Nr. 5 "PV-Freiflächenpark" Gemeinde Haby

Haby

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Amt Hüttener Berge

Planungsanlass

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Haby hat am 29.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen. Am 27.03.2024 fasste die Gemeinde erneut den Aufstellungsbeschluss für Teilbereich 1 und Teilbereich 2. Am 25.03.2026 hat die Gemeindevertretung den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden Sie hiermit aufgefordert, bis zum 03.07.2026 eine Stellungnahme zu dem Planentwurf abzugeben, sofern Ihr Aufgabenbereich bzw. die von Ihnen zu vertretenden fachlichen Belange durch die Planung berührt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 26.05.2026 bis zum 03.07.2026 erfolgen wird.

Ansprechperson

Amt Hüttener Berge, Verwaltungsstelle Ascheffel
Schulberg 6, 24358 Ascheffel
Herr Torben Wulf
Telefonnummer 04356 9949-323
wulf[at]amt-huettener-berge.de

Aktuelle Mitteilungen

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weitere Information

Anlagen zur Begründung

Sie sehen hier die Stellungnahmen, die von Beteiligten zu diesem Verfahren eingereicht und zur Veröffentlichung freigegeben wurden, nachdem der Verfahrensträger dem zugestimmt hat.

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Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

1)

Bei den von Ihnen ausgewiesenen Bedarfsflächen hat die Firma Ericsson bezüglich ihres Richtfunks keine Einwände oder spezielle Planungsvorgaben.

2)

Diese Stellungnahme gilt für Richtfunkverbindungen des Ericsson – Netzes und für Richtfunkverbindungen des Netzes der Deutschen Telekom.

3)

Bitte richten Sie Ihre Anfragen (Ericsson und Deutsche Telekom) ausschließlich per Email an die: bauleitplanung@ericsson.com

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