Planungsdokumente: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/I der Gemeinde Damp "Ostseebad Damp-Westteil/Ferienhausgebiet"

Begründung

1.4.3 Flächennutzungsplan

Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Gemeinde Damp, genehmigt mit Erlass des Innenministers vom 16.02.1989 (in Kraft getreten am 17.11.1989 / 21.12.1991) sowie die 4. Änderung stellen das Plangebiet als Sonderbaufläche 'Ferienhäuser' dar.

1.4.4 Bestehende Bebauungspläne

Der B-Plan Nr. 5/I wurde am 25.08.1987 von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen und ist am 02.02.1990 in Kraft getreten.

Eine 1. Änderung, die Grünfläche an der Ostgrenze betreffend, wurde am 07.06.1993 als Satzung beschlossen und am 18.10.1994 in Kraft gesetzt.

Die 2. Änderung, die Straßenverkehrsflächen betreffend, trat am 23.03.1995 in Kraft.

Die 3. Änderung, einen Teil der Gartenappartements betreffend, trat am 25.08.2000 in Kraft.

Die 4. Änderung, das Wochenendhausgebiet betreffend, trat am 18.05.2001 in Kraft.

Die 5. Änderung, die gewerblich genutzten Bereiche des Ferienhausgebietes betreffend, trat am 19.07.2006 in Kraft.

Die 6. Änderung, die Änderung der Ferienhausbebauung in den gewerblich genutzten Bereiche des Ferienhausgebietes betreffend, trat am 19.10.2011 in Kraft.

Die 7. Änderung, die Ausweisung von Stellplätzen an der Straße 'Zum Yachthafen' betreffend, trat am 19.11.2015 in Kraft.

Die 8. Änderung, die Errichtung von 3 Ferienhäusern auf den Grundstücken Schweineweide 8 und 9 betreffend, trat am 20.04.2021 in Kraft.

Für das Plangebiet gelten derzeit noch die Festsetzungen des Ursprungsplanes. Auf dem Flurstück 82/15 (Grundstück Schweineweide 11), das als Sondergebiet 'Personalwohnungen' festgesetzt ist, sieht der B-Plan derzeit eine überbaubare Fläche vor, die sich an dem vorhandenen baulichen Bestand orientiert.

1.4.5 Landschaftsplanung

Der Landschaftsplan der Gemeinde Damp (festgestellt am 20.12.2000) stellt im Geltungsbereich das vorhandene Ferienhausgebiet dar.