Planungsdokumente: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 20 der Gemeinde Damp "Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Damp herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region lag in den vergangenen drei Jahrzehnten bei ca. 9,3 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 780 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Ex-treme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen vorerst weiter wie bisher genutzt. Die vorhandenen Gebäude- und Vegetationsstrukturen blieben erhalten. Zusätzliche Versiegelungen würden nicht durchgeführt. In diesem Zusammenhang wären keine Veränderungen der Luftqualität bzw. des (Klein)Klimas im Plangebiet zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Die zu erhaltenden Vegetationsstrukturen im Plangebiet werden sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate und das Kleinklima im Plangebiet auswirken. Zur Eingrünung des neu herzustellenden Wohnmobilstellplatzes ist eine umfangreiche Pflanzung von Bäumen vorgesehen, die langfristig einen Parkcharakter aufweisen sollen. Um eine möglichst kurzfristige Eingrünung zu erreichen, ist es einerseits vorgesehen, bereits stärkere Bäume zu pflanzen und andererseits eine Mischung aus schnell und langsam wüchsigen Gehölzen zu wählen und die schnellwüchsigen Bäume mittelfristig auszudünnen. Zusätzlich sind in den Randbereich des Stellplatzes dichte Gehölzpflanzungen vorgesehen. Im westlichen Plangebiet werden weiterhin eine Streuobstwiese sowie Gehölzinseln angelegt. Diese neu entstehenden Vegetationsstrukturen werden sich zusammen mit dem zu erhaltenden Vegetationsbestand positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Mit der vorliegenden Planung werden sich der Ziel- und Quellverkehr sowie die Emissionen durch Heizungsanlagen erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahmen sowie des im Nahbereich der Ostsee regelmäßigen vorkommenden und regulierend wirkenden Windes jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs sowie den vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Damp, den bereits versiegelten Flächen und den geplanten Eingrünungsmaßnahmen haben die Planungen Auswirkungen mit geringer Erheblichkeit auf das Schutzgut Klima/Luft. Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Westen der Gemeinde Damp ist von der landwirtschaftlichen Nutzung in einer sanften Hügellandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie kleine Waldflächen, Knicks und teilweise starke Einzelbäume aufgelockert. Die Kreisstraße 61 sorgt für eine Zerschneidung der Landschaft.

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Nahbereich des Ostseebades Damp in unmittelbarer Nähe zur Ostsee. Das Landschaftsbild wird durch die Lage an der Ostseeküste geprägt. Im südlichen Bereich der überplanten Ackerfläche besteht teilweise Meerblick. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen durch die vorhandene Bebauung des Ostseebades und hier insbesondere die hohen und weithin sichtbaren Klinikgebäude.

Das Plangebiet selbst befindet sich südlich einer kleinen Waldfläche und ist somit nicht von der nördlich verlaufenden Kreisstraße aus einsehbar. Weiterhin sorgen Knicks und Baumbestände für eine teilweise Einbindung der Bauflächen in die Landschaft. Im Nahbereich sind weitere Waldflächen und Knicks vorhanden, die das Umfeld des Plangebietes prägen und die Fernsicht einschränken. Im nördlichen Plangebiet befinden sich die Gebäude des Gutshofes, die durch den teilweise alten Gehölzbestand und den nördlich angrenzenden Wald eingegrünt sind. Die vorhandenen Einzelbäume sind zum Teil als landschaftsbestimmend zu bewerten. Die überplante Ackerfläche ist durch Knicks abgeschirmt. Insgesamt ist das Plangebiet zur freien Landschaft hin bereits gut eingegrünt. Eine Einsehbarkeit besteht im Wesentlichen nur von der querenden Straße ‚Dorotheental‘ aus.

Das Plangebiet befindet sich abgesehen vom historischen Gebäudebestand innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002). Der Schutz der Landschaft ist daher von besonderer Bedeutung. Parallel zu diesem Planverfahren wird eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet für das Plangebiet beantragt.

Im Herrenhaus im nördlichen Plangebiet sind bereits einzelne Ferienwohnungen vorhanden, die der Erholung dienen. Die überplanten Acker- und Grünlandflächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt und weisen keine Bedeutung für die Erholungsnutzung auf. Der nördlich angrenzende Wald ist vergleichsweise klein und nicht durch Wanderwege erschlossen. Südlich des Plangebietes verläuft ein Feldweg in Richtung Ostseestrand. Die Straße ‚Dorotheental‘ wird insbesondere in den Sommermonaten stark durch Radfahrer genutzt. Eine Bedeutung als überregionaler Radweg liegt jedoch nicht vor. Ein separater Fuß- und Radweg liegt entlang der Straße nicht vor.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Umnutzung wird der Gutshof mittelfristig voraussichtlich nicht mehr wirtschaftlich zu nutzen sein. Ein Leerstand der vorhandenen Gebäude wäre die zu erwartende Folge. Aus einem Leerstand der Gebäude ergeben sich negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild östlich des Ostseebades Damp.

Das Grünland und der Acker südlich der Hofanlage würden weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden. Veränderungen des Landschaftsbildes blieben an dieser Stelle aus.

Auswirkungen der Planung

Parallel zu diesem Bauleitverfahren wird eine Entlassung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet beantragt. Damit würde das Plangebiet künftig nicht mehr Bestandteil des LSG sein, aber an Flächen angrenzen, für die die Schutzverordnung weiterhin Gültigkeit besitzt. Demnach ist der Schutz des Landschaftsbildes weiterhin besonders zu berücksichtigen.

Die Gebäude des Gutshofes sollen unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes teilweise umgebaut und insgesamt touristisch nutzbar gemacht werden. Der Gebäudebestand wird im Wesentlichen erhalten und so ergänzt, dass die ursprünglich symmetrische Hofanlage wieder erkennbar wird. Dafür wird die südliche, der bestehenden Scheunen im Rahmen der Umbauarbeiten um ca. 11 m in Richtung Osten erweitert. Zudem wird südlich angrenzend ein weiteres Gebäude entstehen, sodass nördlich und südlich der Zufahrt zum Gutshaus wieder jeweils zwei Gebäude mit Scheunencharakter vorhanden sind. In Anlehnung an die Arbeiterhäuser nördlich des Plangebietes werden an der südlichen Grenze der Hofanlage außerdem fünf kleinere Gebäude entstehen, um eine bauliche Abrundung des Gutshofes herzustellen. Art und Weise der Bebauung werden so festgesetzt, dass eine Verträglichkeit mit dem denkmalgeschützten Gutshaus besteht. Die Gebäudehöhen werden zum Schutz des Landschaftsbildes bestandsbezogen und separat für die einzelnen Baufelder festgesetzt. Die vorhandenen und teilweise prägenden Gehölzstrukturen sollen im Bereich des Gutshofes weitgehend erhalten bleiben. Eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes ist an dieser Stelle nicht zu erwarten.

Im östlichen Plangebiet wird ein neuer Wohnmobilstellplatz entstehen, der eine erhebliche Veränderung des Landschaftsbildes verursachen wird. Um diesen Auswirkungen entgegen zu steuern, ist die Herstellung eines Stellplatzes mit parkähnlichem Charakter geplant. Damit sich der Parkcharakter und eine Eingrünung des Stellplatzes möglichst schnell einstellen, aber auch langfristig erhalten werden, ist es vorgesehen, eine Mischung aus schnell und langsam wüchsigen Bäumen zu pflanzen. Geplant ist die Pflanzung von Kiefer, Weide und Erle. Die schnellwüchsigen Weiden und Erlen sollen nach mehreren Jahren zum Teil schrittweise entnommen werden, wenn die Kiefern eine ausreichende Größe erreicht haben. Weiterhin werden bereits zu Beginn stärkere Bäume gepflanzt. Insgesamt wird so eine nachhaltige und naturnahe Eingrünung des Wohnmobilstellplatzes in der sensiblen Landschaft gewährleistet. Zusätzlich sind in den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes dichte Anpflanzungen mit heimischen Gehölzen geplant, die ebenfalls für eine Eingrünung sorgen. Es sind nur wenige hauptbauliche Anlagen vorgesehen, deren Firsthöhe zum Schutz des Landschaftsbildes auf 8,0 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt wird. Die neu entstehenden Sanitärgebäude der Premiumplusplätze dürfen maximal 3,0 m hoch sein, was im Zusammenhang mit den umfangreichen Neupflanzungen keine erheblichen Fernwirkungen verursachen wird.

Auch im Bereich des Gutshofes sowie des neu herzustellenden Pkw-Stellplatzes sind Baumpflanzungen vorgesehen, die die Auswirkungen der baulichen (Neu-)Anlagen reduzieren sollen.

Die in den Randbereichen des Plangebietes bereits vorhandenen Gehölzbestände (Parkanlage, Knicks) werden erhalten und so weiterhin das Plangebiet eingrünen und die Einsehbarkeit mindern. Zusätzlich sind neue Pflanzungen vorgesehen. Als südwestliche Begrenzung des Plangebietes wird in Verlängerung eines bestehenden Knicks ein neuer Knick aufgesetzt, der die neue Streuobstwiese sowie die Maßnahmenfläche zum nicht überplanten Grünland hin abgrenzt.

Innerhalb des Plangebietes werden Grünflächen verschiedener Zweckbestimmung festgesetzt, welche der Durch- und Eingrünung dienen sollen. Die Parkanlage im Bereich des Gutshauses wird entsprechend ihrer bisherigen Gestaltung und Nutzung als ‚Parkanlage‘ festgesetzt. Südwestlich des Gutshofes wird im Bereich des ehemaligen Pferdepaddocks eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung ‚Sport und Freizeit‘ vorgesehen. Hier ist es angedacht zur Erweiterung des touristischen Angebotes z.B. einen Tennis-, Boule- oder Spielplatz zu schaffen. Südlich anschließend an diese Grünfläche und die neu herzustellenden Ferienwohnungen ist die Entwicklung einer Streuobstwiese vorgesehen. Dafür sollen Obstbäume alter Sorten gepflanzt und die Wiese künftig extensiv gepflegt werden. In den Randbereichen des Wohnmobilstellplatzes werden die Grünflächen ‚Campingplatz‘ festgesetzt, in denen z.B. Sitzgelegenheiten und Spielgeräte aufgestellt werden können.

Die Planung dient in erster Linie der Erholungsnutzung und der Erweiterung des touristischen Angebotes in der Gemeinde Damp und der Region Schwansen. Es werden neue, qualitativ hochwertige Ferienwohnungen und Wohnmobilstellplätze geschaffen, die bewusst in einem Kontrast zu den bestehenden Angeboten des Ostseebades Damp stehen und damit andere Zielgruppen ansprechen sollen. Im Vorwege der Planung wurde hinsichtlich der Ausweisung des Wohnmobilstellplatzes eine Analyse der Marktsituation für den Bereich der Ostseeküste Schwansens vorgenommen. Diese kommt zu dem Schluss, dass ein Wohnmobilstellplatz im Premiumsegment sowie der vorgesehene Ausschluss von Dauercamping und Zeltplätzen eine Ergänzung und keine Konkurrenz zu den umliegenden Campingangeboten darstellt.

Im östlichen Plangebiet ist die Herstellung eines Wanderweges vorgesehen, der östlich des Wohnmobilstellplatzes entlangführen soll. Der Wanderweg wird in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt werden.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten. Der Gebäudebestand des Gutshofes wird erhalten und geringfügig erweitert. Großflächig werden zudem neue Wohnmobilstellplätze geschaffen, die das Landschaftsbild verändern werden. Vorhandene Gehölzstrukturen sollen erhalten und durch umfangreiche Neupflanzungen insbesondere im Bereich des Wohnmobilstellplatzes ergänzt, sodass das Plangebiet künftig in die Landschaft eingebunden wird.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 09.11.2021 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.

Das Herrenhaus der Hofanlage Dorotheental ist in der Denkmalliste als Denkmal gemäß § 8 Denkmalschutzgesetz eingetragen. Der Gutspark steht als potenzielles Kulturdenkmal zur Kontrolle an.

Die Knicks im Randbereich des Plangebietes sind Teil der historischen Kulturlandschaft Schwansens. Sie sind entsprechend ihres Status als geschützte Biotope zu berücksichtigen.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Im Bereich der Hofanlage ist aufgrund des bestehenden Denkmalschutzes für das Herrenhaus die zuständige Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Vorabstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde haben bereits stattgefunden. Gegebenenfalls sind für die geplanten Maßnahmen denkmalrechtliche Genehmigungen einzuholen.

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Die Knicks werden als geschützte Biotope und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes ist mit einer mittleren Erheblichkeit zu bewerten. Die Planung dient u.a. dem Erhalt des historischen, teilweise denkmalgeschützten Gebäudebestandes. Weitere Kultur- oder Sachgüter sind nicht betroffen.