Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Straße 'An der Schwentine', östlich der Bebauung 'An der Schwentine 25 und 23/23a', südlich der Schwentine und der Zufahrt zur Badestelle, westlich land

Begründung

1.3 Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt im Osten des bebauten Gemeindegebietes der Gemeinde Dörnick und weist eine Größe von ca. 1,2 ha auf. Konkret handelt es sich um das Gebiet nördlich der Straße 'An der Schwentine', östlich der Bebauung 'An der Schwentine 25 und 23/23a', südlich der Schwentine und der Zufahrt zur Badestelle, westlich landwirtschaftlich genutzter Flächen.

1.4 Angaben zum Bestand

Das Plangebiet wird von einem ehemaligen Betriebsgelände eines landwirtschaftlichen Betriebes mit entsprechenden Wirtschaftsgebäuden, betriebszugehörigen Nebenanlagen und einem Wohnhaus eingenommen. Zudem stocken mehrere Großbäume im Plangebiet. In den Randbereichen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im Nordosten, direkt an das Plangebiet angrenzend, ist eine dichte Gehölzstruktur anzutreffen. In topographischer Hinsicht ist das Plangebiet leicht bewegt. Es fällt von Süden in Richtung Norden um bis zu ca. 4 m ab. Die mittlere Höhe des Plangebietes liegt bei ca. 23 m über NHN.

Umgeben ist das Plangebiet in Richtung Osten und Norden vorwiegend von Wohnbebauung, die sich vor allem aus Einfamilienhausstrukturen mit großzügigen Hausgärten zusammensetzt. Nördlich des Plangebietes befindet sich zudem die Schwentine mit einer Badestelle. Westlich und südlich des Plangebietes sind landwirtschaftlich genutzte Flächen anzutreffen.

2. Anlass und Ziele der Planung