Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 2 für das Gebiet nördlich der Straße 'An der Schwentine', östlich der Bebauung 'An der Schwentine 25 und 23/23a', südlich der Schwentine und der Zufahrt zur Badestelle, westlich land

Begründung

3.5 Maßnahmen zur Ordnung von Grund und Boden

Bodenordnende Maßnahmen, etwa im Wege einer Umlegung, sind in Folge der Planung nicht erforderlich. Soweit Veränderungen in eigentumsrechtlicher Hinsicht durchgeführt werden sollen, kann dies in Form notarieller Grundstückskaufverträge geschehen.

4. Flächen und Kosten

Das Plangebiet gliedert sich in folgende Flächenanteile:

GrundnutzungFläche in m²Prozent
Allgemeine Wohngebiete 1 - 2 (WA 1 - 2)7.49562,54
Verkehrsflächen3.88732,44
Grünflächen6025,02
Gesamtfläche11.984100,00

Die Planungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Satzungsverfahrens wurden auf der Basis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. Ein Angebot wurde mit Schreiben vom 09. Dezember 2021 an die Gemeinde gerichtet. Der Auftrag in Form des Planungsvertrages wurde am 24. Februar 2022 erteilt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dörnick hat diese Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2 in ihrer Sitzung am …………………….durch einfachen Beschluss gebilligt.

Aufgestellt gemäß § 9 Abs. 8 BauGB

Dörnick, den

………………………...

Henning Jalas (Bürgermeister)