1.3.3 Hinweise, nachrichtliche Übernahmen und sonstige Plandarstellungen im Bebauungsplan
Im Bebauungsplan Nr. 108 werden auf der Planzeichnung Hinweise zu Artenschutzmaßnahmen gegeben.
Als nachrichtliche Übernahmen bezüglich umweltrelevanter Belange wurden folgende Inhalte in die Planzeichnung eingetragen:
- Vorhandener, zu erhaltender Knick (§ 21 (1) 4 LNatSchG)
- 30 m Waldabstandsstreifen gemäß § 24 LWaldG.