Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 108 der Stadt Schleswig

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.6.6 Abfallwirtschaftsplan

Die Hausmüll- und Abfallbeseitigung erfolgt gemäß Abfallwirtschaftssatzung des Kreises Schleswig-Flensburg (AWS) und nach Leitlinien des Abfallwirtschaftsplans. Die Aufstellung des Bebauungsplans dient dazu, dass die Abfallbewirtschaftung des Kreises Schleswig-Flensburg ertüchtigt wird.

2.2.7 Entwicklung bezüglich der Vermeidung von Emissionen sowie eines sachgerechten Umgangs mit Abfällen und Abwässern / § 1 Abs. 6 Nr. 7 e) BauGB

Bei den Baumaßnahmen und bei der Nutzung der Flächen (Verkehrsemissionen, Heizprozesse, Staubentwicklungen) ist zu erwarten, dass Luftschadstoffe in einem für Gewerbestandorte üblichen Maß freigesetzt werden. Vor Umsetzung des Planvorhabens wird ein Genehmigungsverfahrens gemäß BImSchG durchgeführt. Vor diesem Hintergrund sind maßgebliche Beeinträchtigungen durch Emissionen nicht zu erwarten. Aufgrund neuer Techniken kann möglicherweise auch eine Reduzierung von derzeit verursachten Emissionen erwirkt werden.

Abfälle werden vor Ort sachgerecht umgeschlagen. Der zukünftige Umgang mit Schmutzwasser wird noch mit der Abwasserentsorgung der Stadtwerke SH abgestimmt.

2.2.8 Entwicklungen bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien sowie der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie / § 1 Abs. 6 Nr. 7 f) BauGB

Die Nutzung erneuerbarer Energien wird im Bebauungsplan nicht geregelt. Hinsichtlich der Vorhabenplanung sind Solarmodule auf den Dächern vorgesehen.