Planungsdokumente: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Schleswig

Begründung

3 Planinhalt und Festsetzungen

Grundsätzlich gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen unverändert auch für den Bereich dieser Änderung des Bebauungsplanes weiter, sofern hiervon nachfolgend nicht abgewichen wird.

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung wird nicht verändert. Es bleibt bei der Festsetzung als Sondergebiet 'Einzelhandel - Nahversorgung' gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO.

3.2 Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet durch die zulässige Grundfläche (GR) sowie durch die zulässige Gebäudehöhe in Zusammenhang mit der Anzahl der Vollgeschosse bestimmt. Um die zukünftigen Lagerflächen realisieren zu können, muss die zulässige Grundfläche von bisher 4.400 m² auf zukünftig 6.000 m² angehoben werden. Hiermit wird dem Planungsziel der Nachverdichtung und der optimalen Ausnutzung des Standortes nachgekommen. Die max. zulässige Verkaufsfläche wird dabei nicht verändert.

Die zulässige Gebäudehöhe im Bereich des neuen Lagerbereiches wird aus dem bestehenden Bebauungsplan sinngemäß übernommen und mit einer Höhe von max. 41 m über NN festgesetzt. Dabei sind in dem nordöstlichen Bereich max. zwei Vollgeschosse zulässig. Für den überwiegenden Teil des neuen Lagerbereiches erfolgt die Festsetzung von max. einem Vollgeschoss.