Planungsdokumente: 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 der Stadt Schleswig

Begründung

3.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen

Bauweise

Innerhalb des Sondergebietes bleibt es bei der abweichenden Bauweise, nach der auch Gebäude mit mehr als 50 m Länge zulässig sind. Die Baugrenzen halten die erforderlichen Mindestabstände zu den Nachbargrenzen ein.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch Baugrenzen festgesetzt, die sich an dem geplanten Baukörper orientieren.

3.4 Verkehrliche Erschließung

An der verkehrlichen Anbindung des Plangebietes wird sich nichts ändern. Die Zu- und Abfahrten zur Friedrich-Ebert-Straße bleiben unverändert vorhanden.

Die Stellplatzanzahl wird sich ebenfalls nicht ändern.

Die Anlieferung wird von der Südostecke des Gebäudes an die Nordwestecke verlagert. Dabei wird die zukünftige Anlieferung vollständig eingehaust, um Beeinträchtigungen der angrenzenden, geplanten Wohnbebauung zu vermeiden.

3.5 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgung des Gebietes ist vollständig vorhanden. Diesbezüglich sind keine Änderungen vorgesehen.