Häufige Fragen

Haben Sie Fragen zur Bauleitplanung oder zu dieser Online-Plattform? Durchsuchen Sie hier die häufig gestellten Fragen.

Allgemeines zu BOB-SH

BOB-SH stand ursprünglich für Bauleitplanung Online Beteiligung in Schleswig-Holstein.

Heute wird BOB-SH als Oberbegriff für die Bürgerinnen- und Bürger- sowie Behörden-Online-Beteiligungen in Schleswig-Holstein mit den Modulen "Bauleitplanung", "Landesplanung", "Planfeststellungsverfahren" und "Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)" verwendet.

Über den Plattformswitscher "BOB-SH-Plattformen" (rechts oben) gelangen Sie direkt zu den anderen Modulen.

Wenn eine Stadt oder Gemeinde räumliche Entwicklungen plant, haben Sie das Recht, mitzureden. Mindestens einen Monat lang haben Sie Zeit, Anmerkungen oder Ideen zu einer Bauleitplanung zu äußern. Danach prüfen Fachleute Ihre Stellungnahme und entscheiden, ob Ihre Einwände bei der Planung berücksichtigt werden.

Wenn Ihre Gemeinde oder Stadt teilnimmt, können Sie auf der Webseite von BOB-SH Bauleitplanung alle Planungsdokumente einsehen und Ihre Stellungnahme ganz bequem digital absenden.

Früher konnten Planungsdokumente nur im Rathaus oder Bauamt eingesehen werden. Mit BOB-SH geht das jetzt ganz bequem von zuhause aus – unabhängig von den Öffnungszeiten der Kommunalverwaltung. In einer Karte können Sie sich schnell einen Überblick über die Planverfahren Ihrer Kommune machen und Planungsdokumente ganz einfach digital ansehen. Ihre Stellungnahme müssen Sie nicht mehr in Papierform abgeben, sondern Sie können diese direkt online äußern.

BOB-SH ist für Bürger*innen, Träger öffentlicher Belange und Kommunen komplett kostenfrei.

Bürger*innen müssen sich nicht registrieren, um BOB-SH zu nutzen. Einige Funktionen sind jedoch nur möglich, wenn Sie ein Konto im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein haben. Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten.

Träger öffentlicher Belange (TöB) benötigen zur Teilnahme ein Nutzerkonto im Serviceportal Schleswig-Holstein. Die Registrierung ist kostenlos.

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Im Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein finden Sie künftig alle digitalen Angebote des Landes und der Kommunen. Für die Nutzung mancher Angebote wird ein kostenloses Konto benötigt.

Auch BOB-SH ist im Schleswig-Holstein Service vertreten. Mit Ihrem Konto können Sie Komfortfunktionen nutzen, die ohne Registrierung nicht möglich wären. Dazu gehört die Möglichkeit, Stellungnahmen zwischen zu speichern oder sich zu neuen Verfahren benachrichtigen zu lassen.

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Nein. Sie können Planungsdokumente weiterhin im Rathaus oder Bauamt einsehen und Ihre Stellungnahme schriftlich einreichen.

Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) sind Organisationen, Unternehmen oder Behörden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Berührt ein geplantes Bauvorhaben Ihre Zuständigkeit, werden Sie an der Bauleitplanung beteiligt. Häufig betrifft dies die Natur- und Denkmalschutzbehörden. Aber auch Strom- und Gasversorgungsunternehmen gehören dazu, wenn es darum geht, die Energieversorgung zu gewährleisten. In einigen Fällen werden auch Nachbargemeinden beteiligt, um zu prüfen, ob die Planung Auswirkungen auf das eigene Gemeindegebiet hat.

Die Planungsdokumente

Jeder Bauleitplan besteht aus einer Kartendarstellung, auf dem die geplante Nutzung und die überplanten Flächen erkennbar sind, einer textlichen Beschreibung der zulässigen Nutzungen ("Textliche Festsetzungen") und einer schriftlichen Begründung. Alle diese Planungsdokumente finden Sie übersichtlich auf BOB-SH. Weitere Analysen, Prüfungen und Studien (z. B. Umweltprüfungen) können hinzugefügt werden.

Ein Flächennutzungsplan (FNP oder F-Plan) umfasst immer das gesamte Gebiet der Kommune und dient als (städteplanerischer) Überblick. Änderungen können in Teilbereichen vorgenommen werden. Ein Flächennutzungsplan veranschaulicht, wie bestimmte Bereiche und Gebiete genutzt werden sollen und zueinanderstehen. Er ist nicht flächenscharf. Entsprechend des Gegenstromprinzips dürfen räumlich übergeordnete Belange dem kommunalen Flächennutzungsplan nicht widersprechen.

Ein Bebauungsplan (B-Plan) betrifft einen bestimmten Bereich, in dem gebaut werden soll. Er kann detailliert zeigen, wie an welcher Stelle gebaut werden darf. Anwohner*innen können zum Beispiel genau erkennen, ob ein Bebauungsplan an ihr Grundstück grenzt oder sich in der Nähe befindet. Er muss sich inhaltlich aus dem F-Plan ableiten.

Die Beteiligungs-Phase ist (vorerst) abgeschlossen. Die eingegangen Stellungnahmen werden von der Kommune ausgewertet. Die Abgabe von Stellungnahmen ist bei BOB-SH nicht möglich.

Die eingereichten Stellungnahmen werden bereits von Fachplaner*innen ausgewertet. Weitere Stellungnahmen können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können aber weiterhin alle Planungsdokumente einsehen.

 

 

Bei einer frühzeitigen Beteiligung gibt es bereits in einer sehr frühen Planungsphase die Möglichkeit, mitzureden. Meistens gibt es zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Planungen. Entsprechend sind die Planungsdokumente weniger umfangreich. Die Chancen, jetzt Einfluss zu nehmen sind besonders hoch.

Während der öffentlichen Auslegung können Bürger*innen ihre Stellungnahmen zu abgeben. Dazu haben sie mindestens einen Monat Zeit.

Wird der Entwurf eines Bauleitplans geändert oder ergänzt, ist dieser unter Umständen erneut auszulegen. Es gibt eine erneute Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen. Die erneute Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme sind in diesem Fall möglicherweise kürzer als einen Monat.

Ihre Stellungnahme

Die Gemeinde bzw. Stadt ist verpflichtet, Sie über das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses zu informieren. Reichen mehr als 50 Personen eine ähnliche Stellungnahme ein, kann das Ergebnis statt einer persönlichen Mitteilung ortsüblich bekanntgegeben werden. Das kann im Rathaus oder Bauamt sein. Sie können sich aber auch direkt bei der Gemeinde oder Stadt darüber informieren, wie zu Ihrer Stellungnahme entschieden wurde.

Falls Ihre Bedenken nicht berücksichtigt wurden und es zu einer Klage kommen sollte, ist die Stellungnahme gerichtlich verwendbar. Dazu müssen Sie jedoch Ihren echten Namen und Ihre Adresse bei der Abgabe der Stellungnahme angeben.

Die Kommune ist verpflichtet, alle fristgerecht eingehenden Stellungnahmen zu prüfen und fachlich zu bewerten. Diese Aufgabe übernehmen interne Fachleute oder ein externes Planungsbüro. Bei der fachlichen Bewertung wird entschieden, ob eine Stellungnahme berücksichtigt werden kann. Die Entscheidung über die Berücksichtigung fällt die Gemeinde-/Stadtvertretung.

So funktioniert's

Um eine Stellungnahme abzugeben brauchen Sie kein Vorwissen. Schildern Sie einfach Ihr Anliegen so klar und ausführlich wie möglich.

Die Nutzung von BOB-SH ist für die Kommunen in Schleswig-Holstein nicht verpflichtend. Es kann also sein, dass in Ihrem Ort Beteiligungsverfahren laufen, jedoch nicht bei BOB-SH eingestellt wurden. In diesem Fall erhalten Sie die Informationen in Ihrem Rathaus oder Bauamt. Sprechen Sie Ihre Kommune gerne darauf an, dass Sie die Möglichkeit vermissen, Ihre Stellungnahme online abzugeben.

Stellungnahmen sind in den Verfahrensschritten „Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit“, „Öffentliche Auslegung“ sowie „Erneute Beteiligung Öffentlichkeit“ möglich. Über den Button „Reden Sie mit“ können Sie ganz einfach Ihre Stellungnahme verfassen und einen direkten Bezug zu einem Planungsdokument herstellen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich mit Ihrer Stellungnahme direkt auf einen Punkt („Ortsbezug“) in der Karte zu beziehen.

Auf der Startseite können Sie nach Beteiligungsverfahren suchen – zum Beispiel über die Postleitzahl des Ortes. Wenn Ihre Kommune BOB-SH Bauleitplanung nutzt und in Ihrem Ort Beteiligungsverfahren stattfinden erscheint diese in einer Liste. Sie können die Liste anhand der Filterfunktionen sortieren. Lassen Sie sich zum Beispiel neue oder bald endende Verfahren ganz oben anzeigen oder sortieren Sie nach Verfahrensschritten. Mit einem Klick auf das Verfahren bekommen Sie Einsicht in alle vorhandenen Planungsdokumente.

Stellungnahmen sind nur in den Verfahrensschritten „Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit“, „Öffentliche Auslegung“ sowie „Erneute Beteiligung Öffentlichkeit“ möglich. Danach können Stellungnahmen nur noch in Ausnahmefällen abgegeben werden.

Beim Abwägungsbeschluss werden alle Stellungnahmen berücksichtigt. Die Gemeinde bzw. Stadt ist verpflichtet, Sie über das Ergebnis des Abwägungsbeschlusses zu informieren. Dabei ist Ihre E-Mail-Adresse oder Postanschrift nötig.

Sie können Ihre Stellungnahme aber auch anonym abgeben. In diesem Fall erhalten Sie keine Rückmeldung. Ohne klare Zuordnung ist Ihre Stellungnahme außerdem nicht vor Gericht verwendbar falls es zu einer Klage kommt.

Technische Fragen

Ab 01.01.2021 wird bei der Nutzung von BOB-SH der Browser „Microsoft Internet Explorer (IE)“ nicht mehr unterstützt. Abgelöst wird dieser Browser durch Microsoft Edge, auf vielen Rechnern auch bereits schon installiert.

Da auch seitens Microsoft des Ende des Supports für den Internet Explorer bereits angekündigt und der Browser somit nicht mehr auf dem neusten Stand der (Sicherheits-) Technik ist, ist diese Ablösung unvermeidbar.

Grundsätzlich kann der Internet Explorer noch weiter verwendet werden, im Fehlerfall (bei Fehlern, die nur im IE auftreten) werden die Fehler jedoch nicht weiterverfolgt.

Um BOB-SH optimal zu nutzen verwenden Sie bitte einen der folgenden Browser:

  • Micosoft Edge

  • Firefox (FF)

-> empfohlen wird jeweils die aktuellste Version

Weitere Browser werden momentan nicht aktiv unterstützt, entsprechend sind die genannten Funktionen unter Benutzung der oben genannten Versionen von Edge und FF am besten verfügbar. Die Nutzung anderer als den oben genannten Browsern ist möglich, die Darstellung kann aber abweichen.

Um BOB-SH optimal zu nutzen verwenden Sie bitte einen der folgenden Browser:

o   Microsoft Edge

o   Firefox (mindestens ab Version 42)