Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 "Baugebiet Hauptstraße/Hirschholm" der Gemeinde Fleckeby

Textliche Festsetzungen

3. Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V. mit §§ 22 - 23 BauNVO)

3.1 Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen sind auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen und außerhalb der festgesetzten Fläche für Stellplätze und Garagen zulässig.

4. Höhe der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

4.1 Es gilt die in der Planzeichnung (Teil A) festgesetzte Firsthöhe, gemessen ab Erdgeschossfertig- fußbodenoberkante.

4.2 Für Garagen, überdachte Stellplätze und Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO ist die Höhe der baulichen Anlagen auf höchstens 3,50 m ab Erdgeschossfertigfußbodenhöhe des zugehörigen Hauptgebäudes begrenzt.

5. Höhenlage der baulichen Anlagen (§ 9 Abs. 3 BauGB)

5.1 Die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EG-Fußbodenhöhe) der baulichen Anlagen in Teilbereich 1 darf nicht mehr als 5,50 m über NHN liegen.

5.2 Die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EG-Fußbodenhöhe) der baulichen Anlagen in Teilbereich 2 darf nicht mehr als 4,50 m über NHN liegen.

5.3 Die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe (EG-Fußbodenhöhe) der baulichen Anlagen in Teilbereich 3 darf nicht mehr als 0,50 m über dem höchsten Punkt des zum Grundstück gehörenden Straßenabschnittes der Straße 'Südring', gemessen am zum Grundstück gelegenen äußeren Rand der Fahrbahn liegen.