Teil 1 BEGRÜNDUNG
zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brekendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde – Solarpark Brekendorfer Moor -
für das Gebiet westlich der Autobahn A 7 sowie nördlich und östlich der Straße Brekendorfer Moor
zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brekendorf, Kreis Rendsburg-Eckernförde – Solarpark Brekendorfer Moor -
für das Gebiet westlich der Autobahn A 7 sowie nördlich und östlich der Straße Brekendorfer Moor
Der Geltungsbereich unterteilt sich in zwei Teilbereiche. Der nördliche Teilbereich umfasst das Flurstück 147 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Brekendorf. Der südliche Teilbereich umfasst Teile der Flurstücke 119/1, 120/1, 121 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Brekendorf.
Die beiden Teilbereiche liegen westlich der Autobahn A7 sowie nördlich und östlich der Straße Brekendorfer Moor im Norden der Gemeinde Brekendorf. Das insgesamt ca. 5,37 ha große Plangebiet ist im Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Im Westen und Süden schließt das Brekendorfer Moor an. Im Norden befinden sich weitere landwirtschaftliche Flächen im Gebiet der Gemeinde Lottorf.
Die östlich des Geltungsbereiches gelegenen Flächen befinden sich in Bereichen, in denen die Privilegierung zum Bau von Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn zum Tragen kommt.
Die genaue Abgrenzung der Planbereiche ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1 : 5.000 zu entnehmen.