11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Quickborn
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 12 Tage –durchführende Organisation
Stadt QuickbornPlanungsanlass
Anlassfür die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die bauleitplanerische Vorbereitung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Quickborn-Heide auf einer heute gewerblichen Brachfläche zur langfristigen Sicherung des Ortsteils mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie zur Attraktivierung der Wohnsituation in Quickborn-Heide.
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) sowie ergänzenden Gewerbe-, Einzelhandels- sowie Dienstleistungsnutzungen am bestehenden solitären Nahversorgungsstandort (Discounter) an der Ulzburger Landstraße zu schaffen. Dadurch sollen auch lokale Betriebe langfristig im Ortsteil Quickborn-Heide gebunden werden.
Dabei ist die Verträglichkeit des Einzelhandelsstandortes mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen zu beachten.
Ansprechperson
Herr Lasse Friedel
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: +49 4106 611-262
Telefax: +49 4106 611-400
E-Mail: stadtplanung@quickborn.de
Frau Nicola Siedenburg
Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung
Fachdienst 1.4 Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Telefon: +49 4106 611-166
Telefax: +49 4106 611-400
E-Mail: stadtplanung@quickborn.de
Aktuelle Mitteilungen
Fachgutachten zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans
Hier finden Sie alle vorliegenden Fachgutachten zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans.
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung § 4 (1) BauGB
Hier finden Sie die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung § 4 (1) BauGB.