11. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Quickborn

Quickborn

Verfahrensschritt

Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGB

Zeitraum

Noch 12 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Quickborn

Planungsanlass

Anlassfür die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die bauleitplanerische Vorbereitung eines Nahversorgungszentrums im Ortsteil Quickborn-Heide auf einer heute gewerblichen Brachfläche zur langfristigen Sicherung des Ortsteils mit Gütern des täglichen Bedarfs sowie zur Attraktivierung der Wohnsituation in Quickborn-Heide.

 Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Lebensmittelmarktes (Vollsortimenter) sowie ergänzenden Gewerbe-, Einzelhandels- sowie Dienstleistungsnutzungen am bestehenden solitären Nahversorgungsstandort (Discounter) an der Ulzburger Landstraße zu schaffen. Dadurch sollen auch lokale Betriebe langfristig im Ortsteil Quickborn-Heide gebunden werden.

 Dabei ist die Verträglichkeit des Einzelhandelsstandortes mit den umliegenden zentralen Versorgungsbereichen zu beachten.

 

Ansprechperson

Herr Lasse Friedel

Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

Fachdienst 1.4  Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon: +49 4106 611-262

Telefax: +49 4106 611-400

E-Mail: stadtplanung@quickborn.de

Frau Nicola Siedenburg

Fachbereich 1 Zentrale Steuerung und Dienste, nachhaltige Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung

Fachdienst 1.4  Nachhaltige Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

Telefon: +49 4106 611-166

Telefax: +49 4106 611-400

E-Mail: stadtplanung@quickborn.de

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