14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 65 "Port Olpenitz" für den Bereich zwischen der Marina und der Straße Südring; hier: Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und Veröffentlichung im Internet
Kappeln
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 2 Tage –Institution
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Mit dieser B-Plan-Änderung soll der Teilbereich nördlich und südlich der Straße Achtersteven, gelegen zwischen der Marina und der Straße Südring, als Sondergebiet SO-Sportboothafen und Dienstleistungen festgesetzt werden.
Der dort zulässige Nutzungskatalog wurde zur besseren Versorgung des gesamten OstseeResorts erweitert. Weitere Ferienunterkünfte sind hier jedoch weiterhin ausgeschlossen.
Ansprechperson
Elke von Hoff
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