3.5 Immissionsschutz
Die erforderlichen Gutachten (Schall, Stickstoff, Schornsteinhöhe) wurden im Rahmen des parallel aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (2. Änd. B-Plan Nr. 7) erstellt und bei der Planung berücksichtigt.
Relevante Inhalte aus den Gutachten werden in die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Zudem wird ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger geschlossen, der insbesondere die Regelungen zum Lärmschutz verbindlich vorschreibt.
Für den Teilbereich 1 (Biogasanlage) bedarf es gem. Stellungnahme des Landesamt für Umwelt – technischer Umweltschutz vom 20.12.2024 hierzu keiner zusätzlichen Unterlagen, da von einem gasdicht abgedeckten Gärrestlager erfahrungsgemäß keine relevanten Emissionen ausgehen
Aufgrund der geringen Distanz zur nächsten Wohnnutzung bedarf es für den Teilbereich 2 (BHKW) einer gutachterlichen Prüfung der potenziell auftretenden Emissionen in Form von Schall und Geruch, die auf die Wohnnutzung einwirken könnten. Aufgrund der vorhandenen Vorbelastung durch den landwirtschaftlichen Betrieb und die Meierei sind diese Vorbelastungen zu berücksichtigen. Zudem bedarf es einer Stickstoffdepositionsprognose und einer Schornsteinhöhenberechnung.
Die erforderlichen Gutachten wurden im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 16 erstellt und die daraus resultierenden Festsetzungen in den B-Plan übernommen (Einhausung des BHKW, Ausführung der Außenwand-Dichtigkeit, Schornsteinhöhe etc.). Die Gutachten weisen nach, dass bei Einhaltung der getroffenen Festsetzungen keine Auswirkungen über das zulässige Maß hinaus für die Umgebung zu erwarten sind.