1. Änderung B-Plan Nr. 52 „Lüttfelder Straße", hier Beteiligung nach §3 (2) BauGB und §4 (2) BauGB

Kappeln

Verfahrensschritt

Auswertung Öffentlichkeit

Zeitraum

Beteiligung beendet 

durchführende Organisation

Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-Land

Planungsanlass

Der Bauausschuss Kappeln hat am 15.09.2025 den Entwurfs- und Auslegungs-/Veröffentlichungsbeschluss für die 1. Änderung B-Plan Nr. 52 „Lüttfelder Straße", gefasst.

Planungsanlass ist, dass verstärkter Umnutzungsdruck von Dauerwohnraum zu Ferienwohnen, sowie steigende Flächenkonkurrenz zwischen touristischer Nutzung und Wohnraumnutzung zu spürbaren Folgen auf dem regionalen Wohnungsmarkt führt.

Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: Erhalt und Sicherung vorhandenen Dauerwohnraumes durch Ausschluss von Ferienwohnungen.

Ansprechperson

Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln

Aktuelle Mitteilungen

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Karte des Verfahrens nehmen.

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.