1. Änderung B-Plan Nr. 64 „Reeperbahn", hier Beteiligung nach §3 (2) BauGB und §4 (2) BauGB
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Der Bauausschuss Kappeln hat am 15.09.2025 den Entwurfs- und Auslegungs-/Veröffentlichungsbeschluss für die 1. Änderung B-Plan Nr. 64 „Reeperbahn", gefasst.
Planungsanlass ist, dass verstärkter Umnutzungsdruck von Dauerwohnraum zu Ferienwohnen, sowie steigende Flächenkonkurrenz zwischen touristischer Nutzung und Wohnraumnutzung zu spürbaren Folgen auf dem regionalen Wohnungsmarkt führt.
Es wird folgendes Planungsziel angestrebt: Erhalt und Sicherung vorhandenen Dauerwohnraumes durch Ausschluss von Ferienwohnungen.
Ansprechperson
Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln