1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.9 für das Gebiet "zwischen der B 201 und der Arnisser Straße"
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt Kappeln in Verwaltungsgemeinschaft mit dem Amt Kappeln-LandPlanungsanlass
Im Mai 2020 hat die Gemeinde Rabenkirchen-Faulück den B-Plan Nr. 9 beschlossen und parallel die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt, um an diesem Standort die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Das Vorhaben wurde zwischenzeitlich realisiert. Zur Stärkung des gemeindlichen Zentrums beabsichtigt die Gemeinde im Südwesten des Feuerwehrgerätehauses einen Spielplatz einzurichten.
Mit der Änderung und Erweiterung des B-Planes sollen die dementsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Parallel zum B-Plan wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt.
Zur 1. Änderung B-Plan Nr. 9 „zwischen der B201 und der Arnisser Straße“ (und parallel zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes) ist nun die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeinde am 21.04.2026 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss gefasst.
Ansprechperson
Fachliche Rückfragen:
Jana Schulz Bauverwaltung Kappeln
Datenschutzbeauftragter:
Alexander Schäfer
datenschutz@schleswig.de