Planungsdokumente: Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 für das Gebiet "Wittenhörn zwischen Ostsee und Bülker Weg"

Textliche Festsetzungen

7. Mindestgröße der Baugrundstücke (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB)

Für die Teilgebiete 1 bis 4 gilt eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 600 m², für das Teilgebiet 5 von 700 m².

Festgesetzte Grünflächen sind nicht Teil des Baugrundstücks.

8. Gestalterische Festsetzungen (§ 84 LBO)

8.1 Gestaltung baulicher Anlagen

Die Gestaltung der Fassaden ist zulässig in weiß bis sandfarben sowie in rot bis rotbraun als Klinker, Putz-, oder Ziegelfassade.

Untergeordnete Gebäudeteile sind ebenfalls zulässig mit einer Holz- oder Steinfassade in den oben genannten Farbtönen.