Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Begründung

3 Ökologische Ausstattung

Das Plangebiet grenzt westlich bzw. südwestlich an den bestehenden Campingplatz an. Nördlich der Zufahrtsstraße (SVs) zum Campingplatz umfasst das Plangebiet im Wesentlichen eine Ackerfläche (AAy), die nach Norden und Osten durch Knicks begrenzt wird (HWy). Östlich schließen ein Spielplatz (SEk) sowie ein Müllsammelplatz (SEc) an, die sich jedoch weitestgehend außerhalb des Plangebietes befinden. Südlich des Spielplatzes befindet sich eine gepflasterte Fläche, wo Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile bestehen (SEc). Dieser Bereich ist durch junge Rotbuchenhecken und gärtnerisch angelegte Wälle eingefasst.

Südlich der Zufahrtsstraße befindet sich eine geschotterte Stellplatzfläche. Südlich davon ist bereits ein Wohnmobilstellplatz hergerichtet (SEc). Fahrspur und Stellplätze sind z.T. geschottert. Ansonsten wird die Fläche als Wiese gepflegt. In den Randbereichen sind junge Hecken sowie mit Gräsern bewachsene Wälle vorhanden. Unmittelbar westlich der bereits als Campingplatz genutzten Bereiche verläuft ein unbefestigter Reitweg (SVu), der südlich des Campingplatzes fortläuft. Westlich dieses Reitweges befinden sich artenarme Grünlandflächen (GYy/SEr), die als Pferdekoppel genutzt werden und durch mobile, aber auch feste Zäune eingefriedet und untergliedert sind. Ein Teil der Pferdekoppeln wird überplant.

Außerhalb des Plangebietes befindet sich nördlich eine Ackerfläche. Im Süden dieser Ackerfläche verläuft unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ein Feldweg, der als Wanderweg zum Strand führt. Nordöstlich grenzt der Spielplatz an, an den eine Waldfläche anschließt. Südöstlich befindet sich der bestehende Campingplatz sowie ein weiterer Wald. Südlich bzw. südwestlich erstrecken sich die nicht überplanten Pferdekoppeln. Nordwestlich erstreckt sich der nicht überplante Teil des Ackers.

4 Naturschutzrechtliche Einordnung

Das Plangebiet ist überwiegend in landwirtschaftlicher Nutzung und z.T. durch den Campingplatz vorgeprägt. Es weist insgesamt eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Besonders zu berücksichtigen sind die Knicks im Plangebiet, die als geschützte Biotope gelten.

Die überplanten landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig als Campingplatz entwickelt werden. Die Flächen sind weitgehend wasserdurchlässig bzw. wassergebunden anzulegen, wodurch der Oberflächenabfluss reduziert wird. Vergleichsweise kleinflächige Versiegelungen erfolgen durch Zufahrten und die Errichtung eines Sanitärgebäudes. Eingriffe in die vorhandenen Knicks werden weitestgehend vermieden. Es ist geplant einen Wander- und Reitweg anzulegen, der westlich um den Campingplatz herumführt. Um diesen Weg an einen nördlich verlaufenden Weg anzuschließen, wird ein schmaler Knickdurchbruch im nördlichen Knick notwendig. Die Erweiterung des Campingplatzes soll durch Neupflanzungen eingegrünt werden.

Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht konkret ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Das Plangebiet grenzt an bzw. befindet sich zu geringen Flächenanteilen (Festsetzungen Grünfläche und Wanderweg) innerhalb desLandschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG). Eine Entlassung der innerhalb des LSG gelegenen Flächenteile ist nicht vorgesehen, da die hier geplanten Festsetzungen (Grünfläche, Wanderweg) verträglich mit den zulässigen Nutzungen im LSG sind.

Abgesehen von dem genannten Landschaftsschutzgebiet liegen keine weiteren Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG für das Plangebiet vor.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind von der Planung ebenfalls nicht unmittelbar betroffen. Östlich grenzt die Verbundachse „Küstenniederung südlich Damp“ an das Plangebiet an.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete finden sich mit dem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,95 km nördlich der Plangebietes. Ca. 3,7 km nordwestlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“. Aufgrund der großen Entfernungen ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete durch das Vorhaben auszugehen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind mit den Knicks (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) im nördlichen Plangebiet bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält keine weiteren Darstellungen.

Nordöstlich und südöstlich des Plangebietes befinden sich Waldflächen, die nach Landeswaldgesetz geschützt und zu berücksichtigen sind.

5 Vorläufiger Untersuchungsrahmen

Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit:

Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 ist im Wesentlichen die Darstellung von Sondergebietsflächen ‚Campingplatz‘ vorgesehen. Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Campingplatzes in Richtung Westen.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:

Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle „Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung“ vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.

Potenzielle Lebensräume bieten in erster Linie die vorhandenen Gehölzstrukturen im Plangebiet. Die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LfU werden abgefragt und berücksichtigt.

Bezüglich der Belange des Knickschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt. Im nördlichen Knick wird ein Durchbruch zur Anbindung eines Wander- und Reitweges notwendig. Dieser Durchbruch wird im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen.

Östlich des Plangebietes befinden sich zwei Waldflächen, die durch den vorhandenen Campingplatz voneinander getrennt sind. Zum Teil befindet sich das Plangebiet innerhalb des 30 m Abstandsstreifens, der nach § 24 LWaldG mit der Bebauung einzuhalten ist. Die Neuplanungen berücksichtigen den Waldabstand mit den Sondergebietsflächen.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen.

Das Plangebiet umfasst z.T. Flächen, die schon durch den Campingplatz genutzt werden. Hier sind Versiegelungen bzw. wasserdurchlässige Befestigungen vorhanden, die in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden.

Neuversiegelungen bzw. Befestigungen erfolgen im Wesentlichen auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Campingplatzes. Die Wohnmobilstellplätze werden mit wasserdurchlässigen Materialien bzw. wassergebundenen Decken angelegt und entsprechend in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.

Schutzgut Wasser:

Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden nur geringfügige Versiegelungen bzw. Befestigungen auf bislang unversiegelten, landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Gleichzeitig werden Teile des Plangebietes unbebaut belassen und als Grünflächen entwickelt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind daher nicht zu erwarten.

Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der Ostseeküste. Teile des südlichen Plangebietes liegen innerhalb des Hochwasserrisikogebietes.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde im Nahbereich der Ostsee nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Das Plangebiet befindet sich teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ bzw. grenzt an dieses an, weswegen der Umgang mit dem Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist. Eine Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet ist nicht vorgesehen. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

Vorbelastungen bestehen durch den bestehenden Campingplatz sowie das nordöstlich gelegene Ostseebad Damp. Die Planung sieht vor, dass zum Schutz des Landschaftsbildes die neu entwickelten Campingplatzflächen mit Gehölzpflanzungen eingegrünt werden sollen.

Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Das Plangebiet wird bereits teilweise durch den Campingplatz genutzt. Weiterhin ist ein Reitweg vorhanden, sodass bereits eine Bedeutung für die Erholungsnutzung gegeben ist. Das Plangebiet wird als Campingplatz auch künftig eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung aufweisen. Der vorhandene Reitweg wird umgelegt und als kombinierter Wander- und Reitweg erweitert und an das bestehende Wegenetz angebunden.

Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Kulturdenkmale oder archäologische Denkmale sind derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden erbeten.

Die Knicks gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Sie werden entsprechend ihres Status als geschützte Biotope berücksichtigt.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Damp am …………. gebilligt.

Damp, den ………………………..

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Die Bürgermeisterin