Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit:
Mit der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 ist im Wesentlichen die Darstellung von Sondergebietsflächen ‚Campingplatz‘ vorgesehen. Ziel ist die Erweiterung des bestehenden Campingplatzes in Richtung Westen.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle „Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung“ vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern.
Potenzielle Lebensräume bieten in erster Linie die vorhandenen Gehölzstrukturen im Plangebiet. Die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LfU werden abgefragt und berücksichtigt.
Bezüglich der Belange des Knickschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt. Im nördlichen Knick wird ein Durchbruch zur Anbindung eines Wander- und Reitweges notwendig. Dieser Durchbruch wird im Verhältnis
1 : 2 ausgeglichen.
Östlich des Plangebietes befinden sich zwei Waldflächen, die durch den vorhandenen Campingplatz voneinander getrennt sind. Zum Teil befindet sich das Plangebiet innerhalb des 30 m Abstandsstreifens, der nach § 24 LWaldG mit der Bebauung einzuhalten ist. Die Neuplanungen berücksichtigen den Waldabstand mit den Sondergebietsflächen.
Schutzgut Fläche:
Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.
Schutzgut Boden:
Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen.
Das Plangebiet umfasst z.T. Flächen, die schon durch den Campingplatz genutzt werden. Hier sind Versiegelungen bzw. wasserdurchlässige Befestigungen vorhanden, die in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt werden.
Neuversiegelungen bzw. Befestigungen erfolgen im Wesentlichen auf den bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen westlich des Campingplatzes. Die Wohnmobilstellplätze werden mit wasserdurchlässigen Materialien bzw. wassergebundenen Decken angelegt und entsprechend in der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.
Schutzgut Wasser:
Der gemeinsame Erlass „Wasserrechtliche Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung und des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung vom 10.10.2019 wird bei der Planung berücksichtigt. Durch die Planung werden nur geringfügige Versiegelungen bzw. Befestigungen auf bislang unversiegelten, landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Gleichzeitig werden Teile des Plangebietes unbebaut belassen und als Grünflächen entwickelt. Erhebliche Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sind daher nicht zu erwarten.
Das Plangebiet befindet sich im Nahbereich der Ostseeküste. Teile des südlichen Plangebietes liegen innerhalb des Hochwasserrisikogebietes.
Schutzgut Klima/Luft:
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde im Nahbereich der Ostsee nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft:
Das Plangebiet befindet sich teilweise innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ bzw. grenzt an dieses an, weswegen der Umgang mit dem Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist. Eine Entlassung von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet ist nicht vorgesehen. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Vorbelastungen bestehen durch den bestehenden Campingplatz sowie das nordöstlich gelegene Ostseebad Damp. Die Planung sieht vor, dass zum Schutz des Landschaftsbildes die neu entwickelten Campingplatzflächen mit Gehölzpflanzungen eingegrünt werden sollen.
Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet. Das Plangebiet wird bereits teilweise durch den Campingplatz genutzt. Weiterhin ist ein Reitweg vorhanden, sodass bereits eine Bedeutung für die Erholungsnutzung gegeben ist. Das Plangebiet wird als Campingplatz auch künftig eine besondere Bedeutung für die Erholungsnutzung aufweisen. Der vorhandene Reitweg wird umgelegt und als kombinierter Wander- und Reitweg erweitert und an das bestehende Wegenetz angebunden.
Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Kulturdenkmale oder archäologische Denkmale sind derzeit nicht bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die zuständigen Denkmalschutzbehörden erbeten.
Die Knicks gelten als Bestandteil der historischen Kulturlandschaft. Sie werden entsprechend ihres Status als geschützte Biotope berücksichtigt.
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
Die Begründung wurde durch Beschluss der Gemeindevertretung Damp am …………. gebilligt.
Damp, den ………………………..
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Die Bürgermeisterin