Planungsdokumente: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Campingplantz Dorotheenthal"

Begründung

1.2 Bestand

Das Plangebiet grenzt westlich bzw. südwestlich an den bestehenden Campingplatz an. Nördlich der Zufahrtsstraße zum Campingplatz umfasst das Plangebiet im Wesentlichen eine Ackerfläche, die nach Norden und Osten durch Knicks begrenzt wird. Östlich schließen ein Spielplatz sowie ein Müllsammelplatz an, die sich jedoch außerhalb des Plangebietes befinden. Südlich des Spielplatzes befindet sich eine gepflasterte Fläche, wo Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile bestehen. Dieser Bereich ist durch junge Rotbuchenhecken und gärtnerisch angelegte Wälle eingefasst.

Die Planflächen südlich der Zufahrtsstraße stellen sich als artenarme Grünlandflächen dar, die als Pferdekoppel genutzt werden und durch mobile, aber auch feste Zäune eingefriedet und untergliedert sind.

Außerhalb des Plangebietes befindet sich nördlich eine Ackerfläche. Im Süden dieser Ackerfläche verläuft unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ein Feldweg, der als Wanderweg zum Strand führt. Nordöstlich grenzt der Spielplatz an, an den eine Waldfläche anschließt. Südöstlich befindet sich der bestehende Campingplatz sowie ein weiterer Wald. Südlich bzw. südwestlich erstrecken sich die nicht überplanten Pferdekoppeln. Nordwestlich erstreckt sich der nicht überplante Teil des Ackers.

Das Gelände ist mit Höhen zwischen ca. 2,0 m üNHN im Süden und ca. 4,0 m üNHN im Norden relativ eben.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat am 30.06.2023 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen