Planungsdokumente: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für den Bereich "Campingplantz Dorotheenthal"

Begründung

2 Räumliche Ausgangssituation

Das Plangebiet liegt südlich des Ostseebades Damp und östlich der Straße Dorotheental. Der Plangeltungsbereich dieser Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst im Wesentlichen Teile des Flurstückes 152 der Flur 3 Gemarkung Dorotheental. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

- im Norden, Westen und Süden durch landwirtschaftliche Nutzflächen und

- im Osten durch den bestehenden Campingplatz 'Dorotheental.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 1,5 ha.

3 Ökologische Ausstattung

Das Plangebiet grenzt westlich bzw. südwestlich an den bestehenden Campingplatz an. Nördlich der Zufahrtsstraße (SVs) zum Campingplatz umfasst das Plangebiet im Wesentlichen eine Ackerfläche (AAy), die nach Norden und Osten durch Knicks begrenzt wird (HWy). Östlich schließen ein Spielplatz (SEk) sowie ein Müllsammelplatz (SEc) an, die sich jedoch weitestgehend außerhalb des Plangebietes befinden. Südlich des Spielplatzes befindet sich eine gepflasterte Fläche, wo Entsorgungsmöglichkeiten für Wohnmobile bestehen (SEc). Dieser Bereich ist durch junge Rotbuchenhecken und gärtnerisch angelegte Wälle eingefasst.

Die Planflächen südlich der Zufahrtsstraße stellen sich als artenarme Grünlandflächen (GYy/SEr) dar, die als Pferdekoppel genutzt werden und durch mobile, aber auch feste Zäune eingefriedet und untergliedert sind.

Außerhalb des Plangebietes befindet sich nördlich eine Ackerfläche. Im Süden dieser Ackerfläche verläuft unmittelbar angrenzend an das Plangebiet ein Feldweg, der als Wanderweg zum Strand führt. Nordöstlich grenzt der Spielplatz an, an den eine Waldfläche anschließt. Südöstlich befindet sich der bestehende Campingplatz sowie ein weiterer Wald. Südlich bzw. südwestlich erstrecken sich die nicht überplanten Pferdekoppeln. Nordwestlich erstreckt sich der nicht überplante Teil des Ackers.

4 Naturschutzrechtliche Einordnung

Das Plangebiet ist überwiegend in landwirtschaftlicher Nutzung und z.T. durch den Campingplatz vorgeprägt. Es weist insgesamt eine allgemeine Bedeutung für den Naturschutz auf. Besonders zu berücksichtigen sind die Knicks im Plangebiet, die als geschützte Biotope gelten.

Die überplanten landwirtschaftlichen Flächen sollen zukünftig als Campingplatz entwickelt werden. Die Flächen sind weitgehend wasserdurchlässig bzw. wassergebunden anzulegen, wodurch der Oberflächenabfluss reduziert wird. Vergleichsweise kleinflächige Versiegelungen erfolgen durch Zufahrten und die Errichtung eines Sanitärgebäudes. Eingriffe in die vorhandenen Knicks werden weitestgehend vermieden. Es ist geplant einen Wander- und Reitweg anzulegen, der westlich um den Campingplatz herumführt. Um diesen Weg an einen nördlich verlaufenden Weg anzuschließen, wird ein schmaler Knickdurchbruch im nördlichen Knick notwendig. Die Erweiterung des Campingplatzes soll durch Neupflanzungen eingegrünt werden.

Die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden im Umweltbericht konkret ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Das Plangebiet grenzt an dasLandschaftsschutzgebiet „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002) (§ 26 BNatSchG).

Abgesehen von dem genannten Landschaftsschutzgebiet liegen keine weiteren Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG für das Plangebiet vor.

Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein sind von der Planung ebenfalls nicht unmittelbar betroffen. Östlich grenzt die Verbundachse „Küstenniederung südlich Damp“ an das Plangebiet an.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete finden sich mit dem FFH- und EU-Vogelschutzgebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“ ca. 2,95 km nördlich der Plangebietes. Ca. 3,7 km nordwestlich befindet sich außerdem das FFH-Gebiet 1425-301 „Karlsburger Holz“. Aufgrund der großen Entfernungen ist von keinen erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete durch das Vorhaben auszugehen.

Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i.V.m. § 21 LNatSchG sind mit den Knicks (§ 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG) im nördlichen Plangebiet bekannt. Die Biotopkartierung des Landes Schleswig-Holstein (2014-2019) enthält keine weiteren Darstellungen.

Nordöstlich und südöstlich des Plangebietes befinden sich Waldflächen, die nach Landeswaldgesetz geschützt und zu berücksichtigen sind.