2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 27.01.2025 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich weiterhin nicht innerhalb eines archäologischen Interessengebietes.
Kulturdenkmale sind im direkten Umfeld des Plangebietes ebenfalls nicht bekannt.
Der Knick im nördlichen Plangebiet ist Teil der historischen Kulturlandschaft Schwansens. Er ist entsprechend seines Status als geschütztes Biotop zu berücksichtigen.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.
Auswirkungen der Planung
Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Der Knick wird als geschütztes Biotop und Teil der historischen Kulturlandschaft erhalten.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.
Die Umsetzung der Planung hat weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen auf das Schutzgut. Kultur- oder Sachgüter sind von den Planinhalten nicht betroffen.