Lärmaktionsplan Bokholt-Hanredder 2018 nebst Vermerk zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2014
Bokholt-Hanredder
Verfahrensschritt
Beschlussfassung ÖffentlichkeitWährend der Auswertung der eingegangenen Einwendungen ist die Abgabe weiterer Stellungnahmen nicht möglich.
Zeitraum
–
Zeitraum für die Abgabe von Stellungnahmen. Stellungnahmen mit wichtigem Belang können auch nach Fristende direkt an den Ansprechpartner der Verwaltung eingereicht werden.
Behörde
Amt Rantzau
Bauleitpläne werden von der Kommune (Stadt bzw. der Gemeinde) aufgestellt.
Kurzinfo
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie hat die Gemeinde Bokholt-Hanredder gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einen Lärmaktionsplan aufzustellen, mit dem eine Bewertung der Lärmsituation erfolgt und ggf. Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Außerdem hat die Gemeinde in einem Vermerk zur vereinfachten Überprüfung des Lärmaktionsplanes 2014 eine Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse aufzunehmen. Die Gemeinde Bokholt-Hanredder lädt alle Interessierten zur aktiven Mitwirkung ein.
Ansprechpartner für Bürger
Frau Margitta Bogdahn, Tel.: 04123/688164
Herr Gerhard Jöhnk, Tel.: 04123/688160
Aktuelle MitteilungenAktuelles
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