Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 106 der Stadt Schleswig

Textliche Festsetzungen

6 Baugestalterische Festsetzungen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 84 LBO)

6.1 Dachform und Dachneigung

6.1.1 Die Gebäudeteile mit zwei Vollgeschossen sind mit einem Satteldach mit Dachneigungen von 35 bis 60 Grad auszuführen.

6.1.2 Die Gebäudeteile mit einem Vollgeschoss sind mit einem Flachdach auszuführen.

6.1.3 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

6.2 Dacheindeckung

6.2.1 Bei geneigten Dächern sind nur Dacheindeckungen in anthrazit und schwarz zulässig.

6.2.2 Flachdächer sind nur als Gründächer zulässig.

6.2.3 Solaranlagen auf den Dachflächen sind zulässig.

6.2.4 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

6.3 Außenwandmaterialien

6.3.1 Als Außenwandmaterial ist nur Sichtmauerwerk aus hellen bzw. beigen Klinkern zulässig. Bis zu 10 % der jeweiligen Wandflächen dürfen auch mit bunten Fassadenpaneelen ausgeführt werden.

6.3.2 Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind von den v.g. Bestimmungen ausgenommen.

7 Artenschutzrechtliche Hinweise

7.1 Die Beseitigung der beiden Linden an der Südostseite des Baufeldes ist aus artenschutz- rechtlichen Gründen innerhalb des Zeitraumes 01.12. bis 31.01. durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, ist durch eine Besatzprüfung auszuschließen, dass Vogelbruten oder Fledermäuse vorhanden sind.

7.2 Die sonstigen Gehölzbeseitigungen sind aus artenschutzrechtlichen Gründen innerhalb des Zeitraumes 01.10. bis 28/29.02. durchzuführen. Wenn dies nicht möglich ist, ist durch eine Besatzprüfung auszuschließen, dass Vogelbruten vorhanden sind.