Planungsdokumente: 47. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Oststeinbek

Begründung

1. Allgemeines

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Bereich des besiedelten Ortsteils Havighorst der Gemeinde Oststeinbek. Konkret handelt es sich um das im Ortsteil Havighorst gelegene Gebiet westlich der 'Dorfstraße', nördlich der Bebauung 'Dorfstraße 20', östlich landwirtschaftlich genutzter Flächen und südlich der Bebauung 'Dorfstraße 24'. Insgesamt weist das Plangebiet eine Größe von ca. 0,86 ha auf.

Die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes aus dem Jahr 2004 stellt den südöstlichen Bereich des Plangebietes als 'Fläche für die Landwirtschaft' dar. Für den nordöstlichen Bereich ist die Ursprungsfassung des Flächennutzungsplanes für den Ortsteil Havighorst aus dem Jahr 1973 maßgeblich. Der Bereich wird ebenso als 'Fläche für die Landwirtschaft' dargestellt. Die 'Dorfstraße' ist als 'überörtliche oder örtliche Hauptverkehrsstraße' dargestellt. Da künftig im Plangebiet eine 'Fläche für den Gemeinbedarf' mit den Zweckbestimmungen 'Feuerwehr' und 'Öffentliche Verwaltung (hier: Bauhof)‘ dargestellt werden soll, bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Planung verfolgt das Ziel, ein Feuerwehrgerätehaus für den Ortsteil Havighorst neu zu errichten und an einem gemeinsamen Standort ebenfalls Flächen für den gemeindlichen Bauhof bereitzustellen, um für beide Einrichtungen einen modernen Standard und eine verkehrsgünstige Lage zu ermöglichen.

2. Übergeordnete Planungsvorgaben

Der Gemeinde Oststeinbek ist nach der Landesverordnung zur Festlegung der zentralen Orte und Stadtrandkerne vom 05. September 2019 keine zentralörtliche Funktion zugewiesen. Sie gehört zum Nahbereich des gemeinsamen Mittelzentrums der Städte und Gemeinden Reinbek, Glinde und Wentorf bei Hamburg.

Die Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung ergeben sich aus der am 17. Dezember 2021 in Kraft getretenen Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes Schleswig-Holstein (LEP) und dem Regionalplan für den Planungsraum I (alt), Fortschreibung 1998. Die Fortschreibung des LEP ersetzt den Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2010.

Die Gemeinde Oststeinbek liegt laut Landesentwicklungsplan (LEP) im Verdichtungsraum, der um die Hansestadt Hamburg gezogen ist. Der LEP führt dazu unter Ziffer 2.2 aus: "In den Ordnungsräumen sollen die Standortvoraussetzungen für eine dynamische Wirtschafts- und Arbeitsplatzentwicklung weiter verbessert werden. Hierzu soll die Kommunikationsinfrastruktur weiterentwickelt werden und es sollen die Anbindungen an die nationalen und internationalen Waren- und Verkehrsströme über Schiene und Straße sowie über Luft- und Schiffsverkehrswege gesichert und bedarfsgerecht ausgebaut werden. Flächen für Gewerbe- und Industriebetriebe sowie für Wohnungsbau sollen in ausreichendem Umfang vorgehalten werden."

Weiter führt der LEP aus, dass die verschiedenen Flächennutzungsansprüche in den Ordnungsräumen sehr sorgfältig aufeinander abgestimmt werden sollen. Ferner soll die Siedlungsentwicklung durch Siedlungsachsen und Zentrale Orte sowie Regionale Grünzüge und Grünzäsuren besonders geordnet und strukturiert werden. In den Ordnungsräumen erfolgt die Siedlungsentwicklung vorrangig auf den Siedlungsachsen und ist außerhalb der Siedlungsachsen auf die Zentralen Orte konzentriert. Diese sollen gut an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden sein. Für die Gemeinde Oststeinbek ist zu beachten, dass nur der Hauptort Oststeinbek selbst, nicht aber der Ortsteil Havighorst, auf der Fortsetzung der Hamburger Entwicklungsachse Oststeinbek/Glinde liegt.

Aufgrund der vorhandenen guten Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen ist die Gemeinde Oststeinbek nach dem Regionalplan für den Planungsraum I (Stand 1998) im baulichen Siedlungszusammenhang mit Hamburg mit der Aussage "Planerische Wohnfunktion" zu sehen. Gemeinden, die in einem direkten baulichen Siedlungszusammenhang mit einem zentralen Ort stehen, sind keine planerischen Funktionen zugeordnet, da sie an der Entwicklung des zentralen Ortes oder Stadtrandkerns teilnehmen. Im Rahmen der kommunalen Planungen sollen die engen Beziehungen zwischen Oststeinbek und Glinde einerseits, sowie Glinde, Reinbek und den benachbarten Gemeinden südlich/östlich der Bille andererseits, Berücksichtigung finden.

3. Vorhandene und geplante Nutzungen

Das Plangebiet wird von einer Grünlandfläche eingenommen und ist in Richtung Norden von gewerblicher Nutzung umgeben. Westlich schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Südlich befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb. Östlich des Plangebietes befindet sich der jetzige Feuerwehr- und Bauhofstandort sowie die Festwiese von Havighorst.

Das derzeitige Feuerwehrgerätehaus des Ortsteils Havighorst der Gemeinde Oststeinbek erfüllt nicht mehr die heutigen baulichen und rechtlichen Anforderungen. Die Vorschriften der Hanseatischen Feuerwehrunfallkasse (HFUK) sehen u. a. vor, dass die Fahrzeuge vor der Halle einen ausreichend großen Stauraum zur Verfügung haben müssen, der mindestens eine Stellplatzfläche aufweisen muss (DGUV-Information 2005-008 Tz. 1.4; DIN 14092-1). Die Ausstattung, die Gebäudeerschließung und die Anforderungen an die Sicherheit entsprechen nicht der einschlägigen DIN-Norm 14092. Auch die Größe der Halle und die Flächen für die Lagerung des erforderlichen Materials sind nicht ausreichend dimensioniert. Zudem ist für ein neues, dringend benötigtes Einsatzfahrzeug, das auch bereits bestellt ist, derzeit keine entsprechende Garage vorhanden. Erweiterungsmöglichkeiten am jetzigen Standort bestünden nur, wenn Flächen der zentralen Parkanlage (Festwiese) der Ortsmitte dafür in Anspruch genommen werden würden. Dies ist aber nicht gewollt, der zentrale Treffpunkt im Ortsteil soll in vollem Umfang erhalten bleiben.

Im Jahr 2021 wurde vom Büro für Stadt- und Regionalentwicklung (BSR) aus Hamburg für den Ortsteil Havighorst ein Ortsteilentwicklungskonzept (OEK) erstellt, das als Gesamtstrategie die Grundlage für eine nachhaltige, zielgerichtete und abgestimmte Entwicklung des Ortsteils Havighorst darstellen soll. Das Konzept wurde unter intensiver Beteiligung der lokalen Akteure sowie der örtlichen Bevölkerung erstellt. Es zeigt Zielvorstellungen und Perspektiven für künftige Entwicklungsmöglichkeiten auf und stellt so eine langfristige Handlungsrichtlinie für Politik und Bevölkerung dar. Dabei wurde sich u. a. auch mit der Verlegung der Feuerwehr und des Bauhofes auseinander gesetzt.

Der Standort des Plangebietes hat sich dabei als sehr geeignet herauskristallisiert. Er befindet sich direkt gegenüber dem jetzigen Standort und weist eine ausreichende Größe für die Einordnung einer neuen und entsprechend ausgestatten Feuerwehr auf. Zudem steht die Fläche für die Gemeinde auch tatsächlich zur Verfügung.

Positiv anzusehen bei dem Standort ist, dass die 'Institution Freiwillige Feuerwehr' in der Ortsmitte gehalten werden kann, wodurch die Dorfgemeinschaft und Nachbarschaft im Ort gestärkt und gefördert wird. Das Konzept führt dazu u. a. aus: "Ein neues Gebäude mit entsprechender, ortsbildprägender Architektur wird das (neue) Ortsbild in der 'Mitte des Dorfes' entscheidend prägen. Mit diesem Projekt wird zudem die Dorfmitte 'auf die andere Straßenseite' erweitert, wodurch städtebaulich die Ortsmitte in westlicher Richtung einen Abschluss findet und somit auch abgerundet wird. Eine weitere Synergie besteht darin, dass auf der freiwerdenden Fläche in der Ortsmitte gemeindliche Projekte, wie z. B. für den Wohnungsbau oder das Dorfgemeinschaftshaus, entstehen könnten."

Ein zweiter Planungsanlass ist die Errichtung eines neuen Bauhofes an einem anderen Standort. Derzeit wird der Betrieb des Bauhofes am bestehenden Standort in der Ortsmitte aufgrund der durch Asbest belasteten Werkhallen nur eingeschränkt aufrecht gehalten. Ein zweiter, interimsmäßig unterhaltender Betriebsstandort besteht auf dem ehemaligen Sportplatz 'Am Ohlendiek', wo Maschinen und Großgeräte abgestellt sowie Aufenthaltsräume in dem ehemaligen Sportplatzgebäude eingerichtet sind. Diese 'Zweit-Standort-Interimslösung' soll kein Dauerzustand werden. Daher ist es beabsichtigt, den Bauhof ebenfalls an einem neuen verkehrsgünstigen Standort zu errichten. Aufgrund der ausreichenden Grundstücktiefe besteht die Option, den aus Betriebsgründen zu verlagernden Bauhof auf den rückwärtigen Grundstücksteil hinter der Feuerwehr anzuordnen und gemeinsame Synergien zu nutzen.

Es standen für den Bauhof zwei verschiedene Standorte zur Diskussion. Neben dem Plangebiet bestand die Überlegung, den Übergangsstandort auf der Sportplatzfläche 'Am Ohlendiek' dauerhaft auszubauen und für den Bauhof herzurichten. Dies erscheint aufgrund der abgeschiedenen Lage am äußersten Ortsrand der Gemeinde und den damit verbundenen längeren und weiteren Fahrten zu Einsatzorten nicht praktikabel. Das Plangebiet hingegen weist eine deutlich zentralere Lage auf.

Um die genannten Vorhaben zu ermöglichen, bedarf es der Änderung des Flächennutzungsplanes. Die konkrete Ausgestaltung bleibt der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 25 vorbehalten, die im Parallelverfahren entwickelt wird.